Die Kirchen hätten sich beim Thema Kirchenasyl immer transparent verhalten, sagt die frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Margot Käßmann. Und nennt ihre Prognose zur Zukunft der Maßnahme.
Das Kirchenasyl hat sich nach Einschätzung der ehemaligen Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Margot Käßmann, bewährt. Das sagte sie am Donnerstag dem Sender Phoenix. Man habe als Kirche stets alle Maßnahmen im Gespräch mit den Behörden transparent dargelegt. “Und in den meisten Fällen war dann klar, mit dem Zeitgewinn gab es für die Geflüchteten, die im Kirchenasyl waren, doch einen Weg, in Deutschland zu bleiben.” Käßmann sagte: “Ich denke, das wird so bleiben.”
Immer öfter erlebe man, dass Menschen, die sich in Deutschland eine Existenz aufgebaut und integriert hätten, abgeschoben würden. “Warum kann man nicht sagen: Wenn du hier Arbeit hast und du dich integrierst, kannst du bleiben”, so die Theologin. Schließlich benötige Deutschland dringend Arbeitskräfte.
Vom 1. Januar bis Ende Februar waren laut Bundesinnenministerium 511 Menschen im Kirchenasyl. Im vergangenen Jahr waren es rund 3.000 Personen. Laut Statistik des Ministeriums stieg die Zahl der Fälle in den vergangenen fünf Jahren an.
Beim sogenannten Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Ordensgemeinschaften vorübergehend Asylbewerberinnen und Asylbewerber auf, um eine Abschiebung in ihr Heimatland oder die Rücküberstellung in ein anderes Land aufgrund des sogenannten Dublin-Verfahrens abzuwenden. Kirchenasyl wird in der Regel dann gewährt, wenn eine Abschiebung oder Rückführung für den Flüchtling eine Bedrohung an Leib und Leben erwarten lässt und weiterhin gute Bleibeperspektiven vorhanden sind.
Für das Kirchenasyl gibt es keine gesetzliche Grundlage. Allerdings trafen das Bundesinnenministerium und die Kirchenvertreter 2015 eine Vereinbarung, dass in “begründeten Ausnahmefällen zur Vermeidung von besonderen humanitären Härten” eine “lösungsorientierte Einzelfallprüfung” zwischen Kirche und Behörden gefunden werden soll. Die Kirchen legen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu jedem Fall ein Dossier vor, das den Härtefall ausführlich begründet.