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Termin grundlos versäumt – Jobcenter kürzen immer öfter Leistungen

Wer arbeitslos ist, bekommt nicht einfach Geld vom Staat. Er muss daran mitwirken, dass er möglichst bald wieder einen Job hat. Andernfalls werden Leistungen gekürzt. Das geschah 2024 viel öfter als im Jahr zuvor.

Die Jobcenter haben ihre Leistungen an Arbeitslose 2024 deutlich häufiger verringert als im Vorjahr. Fast 370.000-mal kam es zu der Sanktion, wie die Bundesagentur für Arbeit am Donnerstag in Nürnberg mitteilte. Das entsprach einem Anstieg von 63,4 Prozent gegenüber 2023. Auch die Zahl der betroffenen Personen stieg demnach, und zwar um fast 45 Prozent. Knapp 27.400 Personen hätten geringere Leistungen erhalten. Hauptgrund war laut der Behörde, dass die Empfänger ohne wichtigen Grund Termine versäumten.

Den Angaben zufolge ist jedoch trotz des Anstiegs nur ein sehr kleiner Kreis von Kundinnen und Kunden der Jobcenter betroffen. Im Dezember 2024 seien es 0,8 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gewesen.

Verletzen die Empfänger von Arbeitslosengeld ihre Mitwirkungspflichten, kann ihnen der Regelsatz bis auf null Euro gekürzt werden. Das ist etwa dann möglich, wenn jemand sich weigert, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen. In der Regel sind die Minderungen gestaffelt und zeitlich befristet. Bei einer einmaligen Pflichtverletzung werden die Leistungen für einen Monat um zehn Prozent gekürzt, bei weiteren Verstößen zwei Monate lang um 20 Prozent oder drei Monate um 30 Prozent.