Für wichtige Vorhaben in der evangelischen Landeskirche bleibt nach den Worten der Präsidentin der bayerischen evangelischen Landessynode, Anne-Kathrin Preidel, nicht mehr viel Zeit. In ihrer Ansprache zu Beginn der Landessynode in Amberg am Sonntagabend sagte Preidel mit Blick auf zurückgehende Mitgliederzahlen, „manches muss genau jetzt auf den Weg gebracht werden“. Gerade noch vorhandene Freiräume sollten nicht verspielt werden. Sie forderte das Kirchenparlament auf, „den Wandel aktiv zu gestalten und dabei traditionelle Strukturen zu hinterfragen“.
Transformation sei aber kein Selbstzweck oder ein blinder Bruch mit der Vergangenheit, sagte die Synodenpräsidentin. Sie müsse ein bewusster Schritt in Richtung einer Kirche sein, „die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert“ und die gesellschaftlichen, globalen Fragen wie Klimakrise, soziale Ungerechtigkeit oder die Vereinzelung der Menschen in einer digitalisierten Welt ins Zentrum rücke.
Preidel betonte auch, die Kirche müsse auf Ehrlichkeit und Transparenz setzen, besonders beim Umgang mit sexualisierter Gewalt. Sie dürfe sich nicht „in ihrer eigenen Bürokratie verfangen und damit notwendige Schritte verzögern und die Erwartungen der Betroffenen übergehen“.
Eine der wichtigen Entscheidungen der Synode sei ein Gesetz zur gendergerechten Besetzung von Führungspositionen in der Landeskirche, eine andere die Verkleinerung der Landessynode ab dem Jahr 2026 von 108 auf 75 Mitglieder, zählte die Synodenpräsidentin auf.
Sie betonte aber auch, trotz vieler wichtiger Entscheidungen sei es wichtig, die „Muttersprache“ der Kirche, die Seelsorge, nicht zu beschneiden. Sie wünschte sich zudem, „dass wir Menschen in einer authentischen Weise von Gott erzählen können, damit sie ihn für sich entdecken.“
Die Landessynode tagt bis Mittwoch in Amberg. Die Plenarsitzungen der Landessynode sind öffentlich und werden per Livestream ins Internet übertragen. Auf der Tagesordnung stehen die Haushaltsberatungen fürs kommende Jahr, aber auch Strukturfragen. Beraten und beschlossen werden sollen auch Gesetze zur Neuordnung der Dekanate und der Kirchenkreise. (00/3731/24.11.2024)