Synode verabschiedet Gesetz zu Kirchenvorständen

Sachsens evangelische Landessynode hat am Montag in Dresden der Novellierung eines Gesetzes zu Kirchvorsteherinnen und Kirchvorstehern zugestimmt. Demnach soll ein erweitertes Gelöbnis abgelegt werden. Es soll verhindern, dass Extremisten und Demokratiefeinde die Leitung in Kirchgemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens übernehmen.

Das Gelöbnis schreibt unter anderem das Bekenntnis zu Nächstenliebe, Demut, die Bereitschaft zur Vergebung, das Streben nach Gerechtigkeit und Gastfreundschaft fest. Falls das „Reden oder Handeln gegenüber anderen Menschen feindlich und grob rücksichtslos“ sei und im Widerspruch zu den Amtspflichten stehe, soll ein Gespräch mit dem zuständigen Superintendenten geführt werden. Dies betreffe sowohl Kandidatinnen und Kandidaten als auch bereits gewählte Kirchenvorstandsmitglieder.

Bei bereits gewählten Kirchvorsteherinnen und Kirchvorstehern soll - falls Gespräche notwendig sind - zudem der Leiter des Regionalkirchenamtes hinzugezogen werden. Die Entscheidung zu einer möglichen Amtsenthebung obliegt dann dem Landeskirchenamt. Die nächsten Kirchenvorstandswahlen in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens sind für Herbst 2026 vorgesehen.

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