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Synodale: Eigenständigkeit der Kirchengemeinden erhalten

In einer emotionalen Debatte über Gesetzesentwürfe zu tiefgreifenden Strukturreformen in der Evangelischen Kirche der Pfalz haben sich mehrere Synodale für einen Erhalt des bisherigen Körperschaftsstatus der Kirchengemeinden ausgesprochen. Eine Änderung würde engagierte Ehrenamtliche vor Ort frustrieren und einen Niedergang der Kirche beschleunigen, führten die Kritiker am Freitag bei der Synodaltagung in Speyer an.

Zudem demonstrierten Mitglieder der rund 70-köpfigen Initiative „Pro Presbyterium“ auf der Synode gegen eine „Entmachtung“ und „Entdemokratisierung“ der Kirchengemeinden. Sie forderten, diese besser an Reformentscheidungen zu beteiligen. Diese sehen eine Neuordnung der Leitungs- und Verantwortungsstrukturen in der Landeskirche vor, was zu einer Zentralisierung der Verwaltung führen würde.

Ein Gesetzentwurf für eine Änderung der Kirchenverfassung, über den die Synodalen beraten, sieht einen anderen Körperschaftsstatus der Kirchengemeinden vor. Die 374 Kirchengemeinden in der Pfalz und Saarpfalz sollen demnach ihren Status als Körperschaften öffentlichen Rechts und damit einen wesentlichen Teil ihrer Eigenständigkeit verlieren.

Die Kirchengemeinden sollen ihre Gebäude und Vermögen an die Kirchenbezirke übergehen, von denen die Gemeinden für ihre Arbeit ein Budget erhalten. Als Körperschaften kirchlichen Rechts sollen sie allerdings weiter in Kooperation mit neuen multiprofessionellen „Regio-Teams“ das Gemeindeleben gestalten können. Befürworter erhoffen sich dadurch eine Entlastung des Pfarrpersonals und der Presbyterien, der Leitungen der Kirchengemeinden, von Verwaltungsaufgaben.