Der SWR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am Freitag eine „SWR-Compliance-Richtlinie für die Mitglieder der Aufsichtsgremien“ beschlossen. Damit folgte er dem Verwaltungsrat, der die Richtlinie bereits in seiner Sitzung am 28. Juni 2024 für seine Mitglieder verabschiedete.
„Wir Gremienmitglieder sind im Rahmen unserer Tätigkeit unabhängig, weisungsfrei und nur der Allgemeinheit verpflichtet“, sagte der Rundfunkratsvorsitzende Engelbert Günster laut Mitteilung. Mit der Compliance-Richtlinie habe man Verhaltensgrundsätze niedergelegt und ein Verfahren bestimmt, wie mögliche Interessenkollisionen frühzeitig erkannt und geprüft werden: „Jeglichen Anschein einer Interessenkollision gilt es zu vermeiden.“
Die Richtlinie enthält demnach beispielsweise Regelungen zur Annahme von Geschenken, Veranstaltungstickets oder Einladungen. Darüber hinaus dürfen die Mitglieder keine wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen verfolgen, die geeignet sind, die Erfüllung ihrer Aufgaben zu gefährden.
Außerdem genehmigte der SWR-Rundfunkrat in seiner Sitzung den Jahresabschluss 2023. Den hatte der SWR-Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 28. Juni 2024 festgelegt. Die Wirtschaftsprüfer versahen den aktuellen Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und erklärten die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung.
Parallel zur Sitzung des Rundfunkrates streikten rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SWR. Grund war nach Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, dass der SWR auch in der sechsten Verhandlungsrunde kein akzeptables Angebot für einen „fairen und sozialen“ Inflationsausgleich vorgelegt habe. Der SWR bietet 4,71 Prozent ab frühestens Oktober 2024 und ab Januar 2026 weitere 2,46 Prozent unter Vorbehalt der Beitragserhöhung.
Ver.di fordert eine Erhöhung von Gehältern und Honoraren rückwirkend zum 1. Januar um 10,5 Prozent, mindestens um 500 Euro monatlich beziehungsweise für Volontäre und Auszubildende um 250 Euro. Der vorherige Tarifabschluss hatte für den Zeitraum von April 2021 bis Ende 2023 eine Tariferhöhung um 2,8 Prozent und einmalig 3.000 Euro als Inflationsausgleichsprämie vorgesehen. (1580/12.07.2024)