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Südkorea stärkt Rechte gleichgeschlechtlicher Paare

56 Prozent der Südkoreaner lehnen die gleichgeschlechtliche Ehe ab. Der Oberste Gerichtshof hat nun aber die gesetzlichen Rechte eines gleichgeschlechtlichen Paares anerkannt.

Südkoreas Oberster Gerichtshof hat am Donnerstag zugunsten eines gleichgeschlechtlichen Paares entschieden, das von der Nationalen Krankenversicherung die gleiche Ehegattenversicherung wie heterosexuelle Paare erhalten wollte. Das Urteil geht als bahnbrechend. Erstmals hat ein Gericht die gesetzlichen Rechte eines gleichgeschlechtlichen Paares anerkannt habe, berichteten südkoreanische Medien.

Nach Einschätzung der Richter seien gleichgeschlechtliche Paare eine “wirtschaftliche Gemeinschaft, die einer ehelichen Partnerschaft gleicht”. Homosexuelle Paare von den Leistungen auszuschließen sei daher eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, habe es in dem letztinstanzlichen Urteil geheißen. Geklagt hatte ein schwules Paar. Nach dem Richterspruch hoffte es, dass das Urteil “als Brücke zur Verwirklichung der Ehegleichheit dienen wird”.

Fast ein Viertel der 52 Millionen Einwohner Südkoreas sind Christen; die Kirchen sind ein einflussreicher politischer Faktor. Auf Druck konservativer und evangelikaler religiöser Organisationen sind gesetzliche Verbote der Diskriminierung aufgrund der Sexualität bisher gescheitert. Auch die katholischen Bischöfe sind gegen die Ehegleichstellung, aber offen für ein Antidiskriminierungsgesetz.