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Sucht-Experten zu Cannabis-Legalisierung: Prävention statt Panik

Sucht-Experten der Diakonie Herzogsägmühle haben angesichts der beschlossenen Cannabis-Teillegalisierung sowohl vor Bagatellisierung als auch vor Panikmache gewarnt. „Wir müssen die Prävention stärken“, sagte Volker Greiner, der in Herzogsägmühle den Fachdienst Sucht leitet, in einer Pressemitteilung von Herzogsägmühle vom Freitag. Cannabis könne abhängig machen und schwere psychische Krankheiten auslösen, „vor allem bei jungen Menschen, deren Gehirnentwicklung noch nicht abgeschlossen ist“. Andererseits sei dem Drogenkonsum durch den Bundestagsbeschluss keineswegs Tür und Tor geöffnet worden: „Er wird deutlich stärker limitiert sein als der Konsum von Alkohol“, betonte Greiner. Zudem sei Cannabis „schon jetzt überall zu finden“.

Die Diakonie Herzogsägmühle müsse jetzt Regelungen für Menschen finden, die „demnächst auch bei uns legal Marihuana oder Haschisch rauchen wollen“, erklärte der Suchtberater. Das gelte besonders im Bereich der Jugendhilfe oder für Einrichtungen, in denen Menschen mit Sucht- und psychischen Erkrankungen lebten. Es sei damit zu rechnen, dass Begleiterkrankungen mit stärkerem Cannabis-Konsum zunähmen.

Um den Gefahren entgegenzuwirken, sei Prävention schon im Grundschulalter nötig, erklärte Sozialpädagoge Tobias Giebel. Kinder sollten früh lernen, eigene Grenzen zu ziehen und „Nein“ zu sagen, sagte der Streetworker der Herzogsägmühler Suchtberatungsstelle im Landkreis Weilheim-Schongau. Beides seien wichtige Grundlagen dafür, „um den problematischen Konsum jeglicher Suchtmittel zu verhindern“.

Außerdem müsse die Aufklärungsarbeit intensiviert werden. „Wir wollen Cannabis-Konsumenten, bewusstmachen, warum sie überhaupt Rauschmittel konsumieren“, sagte Giebel. Zudem müsse man stärker darauf hinweisen, dass viele Drogen gestreckt würden „und dass diese Verunreinigungen gesundheitliche Gefahren mit sich bringen“.

Der Bundestag hatte nach langem Ringen am 23. Februar den Weg für eine Cannabis-Teillegalisierung frei gemacht. Am 22. März berät nun noch der Bundesrat über die Pläne. Es zeichnet sich ab, dass sich das Inkrafttreten des Gesetzes aufgrund von Bedenken der Justiz- und Innenminister vom 1. April auf einen späteren Zeitpunkt verschieben könnte.

Die Diakonie Herzogsägmühle ist ein Tochterunternehmen der Diakonie München und Oberbayern. Ihre sozialen Einrichtungen unterstützen in acht oberbayerischen Landkreisen rund 4500 Menschen mit unterschiedlichem Hilfebedarf. (00/0802/08.03.2024)