Die Verteilungsforscherin Irene Becker hält die Höhe der ab 2025 geplanten Kindergrundsicherung für unzureichend, um Kinderarmut nachhaltig zu verhindern. Um Entwicklungsmöglichkeiten und soziokulturelle Teilhabe zu sichern, müssten die Beträge anders berechnet werden, fordert Becker in einer für die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf. Je nach Altersstufe der Kinder und Jugendlichen würden sie dann zwischen 30 und 191 Euro höher ausfallen als aktuell von der Bundesregierung vorgesehen.
Die Wirtschaftswissenschaftlerin kritisiert vor allem die Berechnung des Existenzminimums, das der Ermittlung der Kindergrundsicherung zugrunde liegt. Diese sei „in mehrfacher Hinsicht unzulänglich“. So würden nur Konsumausgaben von Haushalten im untersten Einkommensbereich herangezogen. Von den so ermittelten Referenzausgaben würden zudem aufgrund willkürlicher politischer Vorgaben etliche Ausgaben generell gestrichen, etwa für Taschen, Regenschirme, das Eis in der Eisdiele, Pflanzen und Tierfutter. „Die Vorgehensweise führt zu einer systematischen Bedarfsunterdeckung“, beklagte Becker.