Bei den insgesamt 95.000 Adoptionen im Zeitraum von 1945 bis 1990 in der Sowjetischen Besatzungszone und der nachfolgenden DDR ist es in rund elf Prozent der Fälle zu „übertriebener und unverhältnismäßiger Härte“ seitens der DDR-Jugendhilfe gekommen. Zu diesem Ergebnis kommt ein am Donnerstag in Berlin vorgestelltes Forschungsprojekt, welches mehr als 1.300 Adoptionsakten zu vermuteten „Zwangsadoptionen“ untersucht hat. Rund 10.450 Adoptionen könnten daher aufgrund von „alltäglichen Krisen“ entstanden sein.
Gleichwohl konnten kaum systematische Maßnahmen, die eine politische Verfolgung der leiblichen Eltern zum Ziel hatten, festgestellt werden, erklärte Anke Dreier-Horning vom Deutschen Institut für Heimerziehungsforschung (DIH). „Ein planvoll und systematisch durchgeführtes, politisch motiviertes Vorgehen der DDR im Rahmen von Adoptionsverfahren“ habe es nicht gegeben.
Zwangsadoptionen und erzwungene Trennungen „entstanden vor allem durch unverhältnismäßig harte Eingriffe der Jugendhilfe“, sagte Dreier-Horning. Diese Härte und Machtlosigkeit machten aber das Systemunrecht der DDR aus.
Auch Brandenburgs Beauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Maria Nooke, betonte die Wichtigkeit der Ergebnisse und eine differenzierte Darstellung. Es gehe darum, geschehenes Leid und Unrecht aus „systembedingten Gründen“ zu benennen. Es habe aber auch Entziehungen im Sinne des Kindeswohls gegeben.
Der Bundestag hatte das Forschungsprojekt im Jahr 2019 beschlossen, seit 2022 arbeiteten DIH und weitere Universitäten an der Studie.