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Studie: Beschäftigtenanteil von Ukraine-Flüchtlingen verdreifacht

Immer mehr Geflüchtete aus der Ukraine finden in Deutschland Arbeit, zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung – und spricht zugleich eine Mahnung aus.

Immer mehr Geflüchtete aus der Ukraine finden in Deutschland Arbeit, zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Symbolbild)
Immer mehr Geflüchtete aus der Ukraine finden in Deutschland Arbeit, zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Symbolbild)Imago / Ralph Peters

Der Beschäftigtenanteil von Flüchtlingen aus der Ukraine hat sich in Deutschland einer Erhebung zufolge binnen zwei Jahren verdreifacht. Ende 2024 waren rund 0,6 Prozent der Beschäftigten in der Bundesrepublik ukrainische Geflüchtete, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg unter Berufung auf eine eigene Studie mitteilte. 2022 hatte dieser Anteil demnach noch 0,2 Prozent betragen. Die Studie beruht den Angaben zufolge auf Daten aus der IAB-Stellenerhebung, einer regelmäßigen Betriebsbefragung von rund 15.900 Betrieben.

Rund 242.000 Geflohene aus der Ukraine waren im vierten Quartal 2024 in Deutschland in Arbeit, wie es hieß. Davon seien gut zwei Drittel in Betrieben mit 10 bis 249 Beschäftigten tätig gewesen. Dieser Anteil liege deutlich über dem Anteil aller Beschäftigten in dieser Betriebsgrößengruppe von 54 Prozent.

Job-Turbo soll Geflüchteten Perspektiven bieten

Der Anteil des “Job-Turbos” an der positiven Entwicklung lässt sich auf Basis der Studie nur schwer beziffern, wie das Institut ergänzte. “Ein erstes Indiz für die Bedeutung des ‘Job-Turbos’ dürfte sein, ob Betriebe das Programm als solches kennen”, hieß es. “Ein Jahr nach der Einführung des ‘Job-Turbos’ war dies bei etwa 9 Prozent der Betriebe der Fall, bei größeren Betrieben ab 250 Beschäftigten waren es rund 19 Prozent.”

Mit dem “Job-Turbo” will die Bundesregierung Flüchtlinge rasch in Arbeit bringen. Wer einen Integrationskurs absolviert hat, soll schnell eine Beschäftigung aufnehmen können und mit dem Ziel der nachhaltigen Integration parallel weiterqualifiziert werden.

Ukrainische Geflüchtete nach 1. April 2025 erhalten keine Leistungen

Laut dem Koalitionsvertrag der Regierung erhalten ukrainische Geflüchtete, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland kommen, nicht mehr Grundsicherungsleistungen, sondern fallen unter das Asylbewerberleistungsgesetz, wie das Institut ausführte. “Trotz dieser Änderung sollten sich die Rahmenbedingungen zur Integration in Arbeit und Gesellschaft, die auch entsprechende Beratungs- und Förderleistungen umfassen, nicht verschlechtern”, mahnte IAB-Forscher Martin Dietz. “Ansonsten bestünde die Gefahr, dass die positiven Entwicklungen der letzten Jahre einen Dämpfer bekommen.”