Scharfe Kritik der Wohlfahrtsverbände in NRW: Sie lehnen den Gesetzentwurf der Landesregierung für die geplante Kita-Reform ab. Er weiche von zuvor vereinbarten Eckpunkten ab.
Die Wohlfahrtsverbände in Nordrhein-Westfalen lehnen die Pläne der schwarz-grünen Landesregierung für eine Kita-Reform ab. Der Anfang Dezember vorgelegte Entwurf für das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sei inakzeptabel, sagte die Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege in NRW, Kirsten Schwenke, am Donnerstag in Düsseldorf. Kritisiert wird vor allem, dass nicht ausreichend Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, mehr Bürokratie auf die Kitas zukomme und kleine eingruppige Einrichtungen nur noch bis zum Sommer 2028 gefördert werden sollen.
Die Pläne wichen von den im Herbst vorgestellten Eckpunkten für die KiBiz-Reform ab, die mit der Freien Wohlfahrtspflege, den kommunalen Spitzenverbänden, den Kirchen und dem NRW-Familienministerium vereinbart worden seien, hieß es. Entgegen der Vereinbarung, dass das Land die Grundfinanzierung dauerhaft um jährlich 200 Millionen Euro erhöhe, würden die Mittel nun bis zum Kita-Jahr 2030/31 befristet.
Statt des zugesagten Abbaus von Bürokratie enthalte der Referentenentwurf an mehreren Stellen einen deutlichen Mehraufwand für Berichts- und Dokumentationspflichten, ohne dies mit mehr Geld für Personal zu hinterlegen. Zudem würden bisher gesetzlich verankerte Beteiligungs- und Mitwirkungsregelungen für die Träger reduziert oder gestrichen. Der Zusage der Landesregierung entgegen stehe auch, den Sonderzuschuss für eingruppige Kitas ab Sommer 2028 zu streichen.
Ablehnend äußern sich die Wohlfahrtsverbände auch zu der geplanten Einführung von Kern- und Randzeiten. Nach dem Entwurf ist für die Kernzeit pädagogisches Personal verpflichtend. In den Randzeiten davor und danach können aber auch Ergänzungskräfte eingesetzt werden, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Eine Kernzeit von nur fünf Stunden greife deutlich zu kurz, so die Verbände. Bildung, Erziehung und Betreuung fänden in den Kitas zu jeder Zeit statt.
Die Verbände beklagen auch, dass sie nicht in die Erarbeitung des Gesetzestextes einbezogen worden seien. Zudem gebe es eine äußerst kurze Anhörungsfrist von nur sechs Wochen.
In der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW haben sich unter anderem Caritas, Diakonie, Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Paritätische und jüdische Sozialverbände zusammengeschlossen. Die Verbände sowie die katholische und die evangelische Kirche vertreten den Angaben zufolge 8.300 der 10.800 Kitas in NRW. Damit befinden sich drei Viertel aller Einrichtungen in freier Trägerschaft.