Artikel teilen:

Streit mit der ARD: Presseverleger lassen EU-Beihilfeverfahren ruhen

Im Streit über die Textangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet lässt der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) das vor rund anderthalb Jahren bei der EU-Kommission angestoßene Beihilfeverfahren ruhen. Vor dem Hintergrund konstruktiver Gespräche mit der ARD habe der Verband entschieden, eine Mitte Oktober fällige Einreichung eines bereits fertiggestellten Folgeschriftsatzes im laufenden EU-Beihilfeverfahren vorerst nicht vorzunehmen, teilte der BDZV dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag auf Anfrage mit.

„Das Verfahren wird daher – in enger Abstimmung mit der EU-Kommission – aus formalen Gründen zunächst geschlossen, kann jedoch jederzeit auf Basis des aktuellen Standes wieder aufgenommen werden“, erklärte der Verband weiter.

Zugleich betonte der BDZV, dass sich an seiner Position nichts ändere: „Angebote und Tätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die in das originäre Aufgabenfeld der Presse eingreifen und deren Finanzierung erschweren, sind in Bezug auf Vielfalt und rechtliche Fragen problematisch.“ An dieser Einschätzung halte der Verband fest. „Wir verstehen die Aussetzung des Verfahrens als konstruktives Signal, aber nicht als Abkehr von unserer Position“, heißt es dazu beim BDZV.

Beihilfebeschwerden sollen Verstöße gegen die Unionsvorschriften über staatliche Beihilfen aufdecken. Der BDZV hatte seine im Mai 2024 eingereichte Beihilfebeschwerde mit „weiterhin vielen, mit Gebührenmitteln finanzierten Textangeboten der Sender, die sich digital zu Zeitungsangeboten in Konkurrenz setzen“ begründet. Ziel der Beschwerde sei es, „auf eine Debatte hinzuwirken, wie der Rundfunkauftrag künftig EU-Rechts-konform und im Sinne der digitalen Zukunft des gesamten Mediensystems gefasst werden kann“, hieß es damals.