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Netzkriminalität: Richterbund für Speicherung von IP-Adressen

Der Deutsche Richterbund fordert für Ermittler mehr Befugnisse, um schwere Internetkriminalität zu bekämpfen. Insbesondere soll eine begrenzte Speicherpflicht für IP-Adressen eingeführt werden.

Der Deutsche Richterbund fordert größere Befugnisse für Ermittler im Einsatz gegen schwere Straftaten im Netz, beispielsweise im Kampf gegen Kinderpornografie
Der Deutsche Richterbund fordert größere Befugnisse für Ermittler im Einsatz gegen schwere Straftaten im Netz, beispielsweise im Kampf gegen KinderpornografieImago / Depositphotos

Der Deutsche Richterbund hat größere Befugnisse für Ermittler im Einsatz gegen schwere Straftaten im Netz gefordert. „Dazu gehört auch, im Kampf gegen Kinderpornografie und andere schwere Straftaten eine rechtsstaatlich eng umrissene, auf einige Wochen befristete Speicherpflicht für IP-Adressen einzuführen“, sagte der Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Bei Internet-Straftaten wie Kinderpornografie sei die IP-Adresse oftmals der einzige und schnellste Ermittlungsansatz, um Täter aufzuspüren und Opfer aus einer womöglich noch andauernden Notlage zu befreien.

Im Oktober veröffentlichte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Gesetzespläne für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren. Dabei bekräftigte der Minister auch seine Ablehnung einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.

Gesetzesplan der FDP: das Quick-Freeze-Verfahren

Beim Quick-Freeze-Verfahrens werden die Daten nicht generell gespeichert, sondern beim Verdacht einer erheblichen Straftat „eingefroren“, also gesichert. Wenn sich ein
Verdacht gegen eine bestimmte Person konkretisiert, dürfen sie dann auf Grundlage einer weiteren richterlichen Anordnung „aufgetaut“, also den Ermittlern zur Auswertung übermittelt werden.

Der Richterbund hält dieses Modell für unzureichend. In einer Stellungnahme heißt es laut den Zeitungen der Funke Mediengruppe, dass die großen Telekommunikationsfirmen in Deutschland diese Daten aktuell uneinheitlich und maximal für sieben Tage speicherten. „Das Quick-Freeze-Verfahren würde es den Strafverfolgungsbehörden daher lediglich ermöglichen, innerhalb dieses sehr kurzen Zeitraums Daten zu sichern.“