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Straftaten im Internet: Richterbund für Speicherung der IP-Adressen

Der Deutsche Richterbund hat größere Befugnisse für Ermittler im Einsatz gegen schwere Straftaten im Netz gefordert. „Dazu gehört auch, im Kampf gegen Kinderpornografie und andere schwere Straftaten eine rechtsstaatlich eng umrissene, auf einige Wochen befristete Speicherpflicht für IP-Adressen einzuführen“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe (Mittwoch).

Bei Internet-Straftaten wie Kinderpornografie sei die IP-Adresse oftmals der einzige und schnellste Ermittlungsansatz, um Täter aufzuspüren und Opfer aus einer womöglich noch andauernden Notlage zu befreien, betonte er. „Wie bei der Zuordnung des Fahrzeugkennzeichens zum Halter würde damit lediglich eine verlässliche Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber ermöglicht.“

Im Oktober veröffentlichte der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Gesetzespläne für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren. Dabei bekräftigte der Minister auch seine Ablehnung einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Beim Quick-Freeze-Verfahrens werden die Daten nicht generell gespeichert, sondern beim Verdacht einer erheblichen Straftat „eingefroren“, also gesichert. Wenn sich ein Verdacht gegen eine bestimmte Person konkretisiert, dürfen sie dann auf Grundlage einer weiteren richterlichen Anordnung „aufgetaut“, also den Ermittlern zur Auswertung übermittelt werden.

Der Richterbund hält dieses Modell für unzureichend. Es sei keine gleichwertige Alternative. „Denn damit hinge es vom Zufall der Speicherpraxis der Internetanbieter ab, ob und wie lange die einzufrierenden IP-Daten dort vorliegen“, sagte Rebehn.