Im Fall der strafrechtlichen Untreue-Vorwürfe gegen Ex-RBB-Intendantin Patricia Schlesinger und weitere Personen hat das Landgericht Berlin noch nicht über eine Zulassung der Anklage entschieden. Die zuständige Kammer prüfe derzeit im sogenannten Zwischenverfahren die Zulassung der Anklageschrift zur Hauptverhandlung, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte am 11. Dezember 2025 bekanntgegeben, dass Anklage gegen Schlesinger, zwei weitere frühere Führungskräfte des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) und den früheren Verwaltungsratsvorsitzenden Wolf-Dieter Wolf erhoben wurde. Ihnen werde Untreue zum Nachteil des Senders vorgeworfen, hieß es. Die Angeschuldigten, die zwischen Januar 2018 und Juli 2022 in unterschiedlicher Beteiligung das Vermögen des RBB geschädigt haben sollen, bestritten die Vorwürfe.
Die Gerichtssprecherin sagte dem epd, wann eine Entscheidung über die Zulassung der Anklage getroffen werde, lasse sich schwer vorhersagen. Die Öffentlichkeit werde in jedem Fall darüber informiert. Da keiner der Angeschuldigten in Haft sitze, sei keine besondere Eilbedürftigkeit gegeben. Die zuständige Kammer müsse zunächst eine sehr umfangreiche Haftsache mit zehn Angeklagten verhandeln.
Der Schwerpunkt der Tatvorwürfe betrifft nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Zahlungen variabler Vergütungsanteile. Diese sollen unter Umgehung der Kontroll- und Aufsichtsfunktion des Verwaltungsrats und unter Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewährt worden sein, hieß es.