Nachbarschaftshilfe bedeutet, dass eine ehrenamtliche Person einen Pflegebedürftigen stundenweise unterstützt oder die an deren Pflege beteiligten Personen entlastet. Etwa indem sie Arztbesuche begleitet, einkaufen geht, im Haushalt hilft oder einfach Zeit mit dem hilfebedürftigen Nachbarn verbringt. Rechtliche Grundlage ist Paragraf 45a im SGB XI.
Nachbarschaftshelfer erhalten laut der Krankenkasse AOK in der Regel eine Aufwandsentschädigung, die direkt vom Pflegebedürftigen bezahlt wird. Dafür werden fünf bis zehn Euro pro Stunde empfohlen. Der Pflegebedürftige, so er mindestens den Pflegegrad 1 hat, kann sich diese Kosten aus einem Entlastungsbudget bei seiner Pflegekasse erstatten lassen, der monatlich 131 Euro beträgt. Oder die Abrechnung erfolgt direkt über die Pflegekasse.
Nachbarschaftshilfe darf nicht für nahe Verwandte (zum Beispiel Eltern, Kinder) geleistet werden, meist bis hin zum zweiten Verwandtschaftsgrad. Und: Es darf kein gemeinsamer Haushalt bestehen. „Es ist nicht erforderlich, dass ein pflegender Angehöriger verhindert ist, damit ein Nachbarschaftshelfer unterstützen kann“, erläutert die AOK. Aber: Nachbarschaftshelfer dürfen auf keinen Fall pflegefachliche oder medizinische Aufgaben übernehmen, wie etwa die Grundpflege oder das Wechseln von Verbänden. Dafür sind nur Pflegefachkräfte zugelassen.
In einigen Bundesländern können Einzelpersonen als Nachbarschaftshelfer tätig werden, in anderen Bundesländern müssen sie sich dafür einer Organisation anschließen, wie zum Beispiel einem Verein. Auch die möglichen Aufgabenbereiche unterscheiden sich.
Menschen, die Nachbarschaftshilfe leisten, müssen von einer Stelle in Ihrem Bundesland oder der Pflegekasse als Nachbarschaftshelfende anerkannt sein, erläutert die Techniker Krankenkasse (TK). Die Möglichkeit von Nachbarschaftshilfe und die Voraussetzung dafür legt jedes Bundesland selbst fest. Grundsätzlich gilt aber überall, dass die Helferinnen und Helfer entsprechende Schulungen absolvieren, nachweisen und sich dann bei der Pflegekasse registrieren lassen müssen.