Mit weitreichenden Befugnissen bestimmt die Landesynode den Kurs der evangelischen Landeskirche. Die 108 Synodalen verabschieden die Kirchengesetze, entscheiden in Personalfragen, beschließen den kirchlichen Haushalt und wählen den Landesbischof. Während die Herbsttagungen schwerpunktmäßig den kirchlichen Finanzen gewidmet sind, befasst sich das Kirchenparlament der 2,1 Millionen bayerischen Protestanten bei seinen Frühjahrstagungen mit inhaltlichen Fragen.
Das griechische Wort Synode bedeutet „gemeinsamer Weg“ und „Versammlung zur Beratung“. Die Synodalen werden von den rund 13.000 Kirchenvorstehern der Gemeinden gewählt. Nach dem evangelischen Grundsatz des „Priestertums aller Getauften“ sind die Mehrzahl der Synodalen Laien, dazu kommen gewählte Vertreter aus der Pfarrerschaft, aus den theologischen Fakultäten der Universitäten und Jugendvertreter. Außerdem werden Mitglieder berufen, beispielsweise aus Parteien und Verbänden. (00/3586/14.11.2024)