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Stadt Mainz beschränkt Anzahl von E-Scootern

In Mainz geht die Stadtverwaltung mit strikten Regeln gegen die wachsende Zahl von Beschwerden über willkürlich auf öffentlichen Flächen zurückgelassene E-Scooter vor. Ein am Montag vorgestelltes Maßnahmenpaket sieht vor, dass die Vermietung von Elektro-Tretrollern künftig rechtlich als gebührenpflichtige Sondernutzung des Straßenraums gewertet wird. Die aktuell vier vor Ort vertretenen Anbieter müssen dafür ab 2024 eine Gebühr von jährlich 36 Euro pro Gerät zahlen. Zudem sind im gesamten Mainzer Stadtgebiet nur noch maximal 1.200 E-Scooter erlaubt.

Diese Gesamtzahl wird gleichmäßig auf alle kommerziellen Anbieter aufgeteilt. Im Innenstadtbereich dürfen die E-Tretroller nur noch an 25 festgelegten Plätzen abgestellt werden. Für die Einhaltung der Regeln sind die Firmen zuständig, die die Fahrzeuge ausleihen.

E-Scooter gibt es in Mainz seit 2019. Bislang bestanden lediglich freiwillige Vereinbarungen zwischen Stadtverwaltung und Verleihfirmen, etwa über ein Abstellverbot in Fußgängerzonen. Auch in anderen deutschen Kommunen werden Maßnahmen diskutiert, um den Einsatz des vergleichsweise neuen Verkehrsmittels stärker zu regulieren. In Paris waren E-Tretroller im Frühjahr 2023 sogar komplett verboten worden.