Eine übertriebene Zucht auf vermeintliche Schönheitsideale kann bei Hunden, Katzen und anderen Haustieren zu dauerhaften Schmerzen führen. Neben hohen Behandlungskosten könne ein früher Tod der Tiere die Folge sein, sagte die Staatssekretärin und CDU-Landtagsabgeordnete Sabine Kurtz am Mittwoch in Stuttgart. Sie verwies dabei auf das Verbot solcher Defektzuchten im Tierschutzgesetz.
Dieses verbietet die Zucht, wenn bei den Nachkommen erblich bedingte Defekte zu erwarten sind, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. Für Hunde ist auch das Präsentieren solcher Tiere auf Ausstellungen verboten. So können etwa Dackel aus Qualzucht lebenslang unter Rückenschmerzen leiden. „Ich gehe davon aus, dass niemand wissentlich ein Haustier besitzen möchte, das ein Leben voller Leid erfährt“, so Kurtz. Gute Informationen biete das von der Stabstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz erstellte Aufklärungsmaterial der Initiative „Frei Schnauze“.
Der Landesbeirat für Tierschutz fordert, dass das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat das bestehende Verbot durch eine Rechtsverordnung ergänzt. Diese solle die Kriterien für unzulässige Defektzuchten konkret benennen. Damit bekämen Züchter, Käufer und Tierschutzbehörden eine rechtssichere Grundlage für die Zucht und für behördliche Maßnahmen gegen Verstöße. (2558/08.10.2025)