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Staatskanzlei-Chef Herrmann lobt Demos gegen Rechtsextremismus

Der Chef der bayerischen Staatskanzlei, Florian Herrmann (CSU), hat die großen Demos gegen Rechtsextremismus und gegen die AfD am vergangenen Wochenende ein „beeindruckendes Zeichen“ genannt. Es sei gut, dass alle Demokraten für eine freiheitliche Gesellschaft zusammenstehen, sich gegen zersetzende, extremistische Tendenzen wehren und damit der „vermeintlich schweigenden Mehrheit eine deutliche Stimme geben“, sagte der Staatsminister am Dienstag nach der Kabinettssitzung in München.

Zugleich warnte Herrmann aber auch davor, dass die Demonstrationen von „linken Sektierer-Gruppen“ missbraucht werden könnten. Die Veranstalter solcher Aufmärsche und Kundgebungen müssten aufpassen, „mit wem zusammen sie demonstrieren und wem sie eine Plattform geben“, sagte der CSU-Politiker. Mit Blick auf die Hunderttausenden Demo-Teilnehmer betonte er: „Entscheidend ist, dass ein großes bürgerliches Einvernehmen in unserer Gesellschaft herrscht und mit Demos zum Ausdruck gebracht wird.“

Herrmann äußerte sich auch zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag, dass die inzwischen als „Die Heimat“ firmierende rechtsextreme NPD sechs Jahre lang keine staatliche Finanzierung erhält. Das Urteil bestätige „die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats“. Die Demokratie dürfe sich nicht von ihren Feinden auf der Nase herumtanzen lassen. Ob das Vorgehen als Blaupause für den Umgang mit der AfD diene, bleibe abzuwarten. Klar sei allerdings, dass die AfD „immer radikaler, immer extremer“ werde.

Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) kündigte nach der Kabinettssitzung eine bayerische Bundesratsinitiative an. Man fordere von der Bundesregierung die komplette Rücknahme aller Kürzungen im Agrar-Bereich, sagte sie. Der Bundesrat kommt das nächste Mal am 2. Februar zusammen. Kaniber sagte, bei der Sitzung gelte es gerade für die SPD-geführten Landesregierungen, Farbe zu bekennen – denn zuletzt hatten sich zahlreiche SPD-Landesregierungschefs an die Seite der Landwirte gestellt. (00/0262/23.01.2024)