Lange ist darüber beraten worden; nun hat die katholische Kirche in Spanien ein Konzept verabschiedet, um Opfer von Missbrauch zu entschädigen. Rechtlich bindend ist es jedoch nicht.
Nach monatelangen Beratungen haben die katholischen Bischöfe in Spanien am Dienstag einen Entschädigungsplan für Betroffene von sexuellem Missbrauch beschlossen. Dieser sieht eine “ganzheitliche Wiedergutmachung” vor und umfasst psychologische, soziale, spirituelle sowie finanzielle Aspekte. Damit sollen auch jene Opfer entschädigt werden, deren Fälle strafrechtlich verjährt sind oder aus anderen Gründen von der Justiz nicht geahndet werden können.
Dies stellt – nach anhaltendem öffentlichen und politischen Druck – eine Wende dar. Bisher hatte die Kirche in Spanien Entschädigungszahlungen in der Regel erst nach entsprechenden Gerichtsurteilen geleistet.
Für die Umsetzung des nun final beschlossenen Plans soll ein spezielles Gremium eingerichtet werden. Aufgabe dieser Stelle wird es sein, jeden Fall einzeln zu prüfen, um individuelle Lösungen zu finden. Die Kommission bestehend aus kirchlichen, juristischen und medizinisch-forensischen Experten kann einen Vertreter der Opfer an den Beratungen beteiligen, muss dies aber nicht zwingend tun.