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Sozialverband gegen Mindestlohn in Behindertenwerkstätten

Mindestlohn für alle – auch für Menschen in Behindertenwerkstätten? Nein, sagt dazu der Sozialverband VdK. Es müssten andere Anreize gesetzt werden.

Für Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, sollte aus Sicht des Sozialverbandes VdK kein Mindestlohn eingeführt werden. Würde in solchen Betrieben der Mindestlohn bezahlt, würden für sie auch andere arbeitsrechtliche Regelungen gelten, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele dem “Spiegel” (Mittwoch). Das könne dazu führen, dass Betroffene später etwa bei der Rente schlechter gestellt seien.

Behindertenwerkstätten böten einen geschützten Raum für Menschen mit starken Beeinträchtigungen, so Bentele weiter. “Die Menschen, die dieses System nicht benötigen, sollten nicht den Mindestlohn in der Werkstatt erhalten, sondern in den ersten Arbeitsmarkt wechseln.” Statt Werkstätten attraktiver zu machen, sollte der Staat Inklusionsfirmen besser fördern.

In Deutschland arbeiten laut “Spiegel” rund 310.000 Menschen mit Behinderung in spezialisierten Werkstätten. Linkenchef Jan van Aken hatte zuletzt dafür plädiert, auch für diese den gesetzlichen Mindestlohn einzuführen.