Parallel zum neuen Alkoholkonsumverbot am Hamburger Hauptbahnhof will die Sozialbehörde die Obdachlosen- und Suchthilfe im direkten Bahnhofsumfeld verbessern. Seit 8. März sind Teams von Sozialraumläuferinnen und Sozialraumläufern unterwegs, die wohnungslosen Menschen Hilfe vermitteln, aber auch die Einhaltung von Regeln einfordern, wie die Sozialbehörde am Dienstag mitteilte. Zum April nimmt die zentrale Koordinierungsstelle „Social HUB Hauptbahnhof“ ihre Arbeit auf, die eine noch engere Kooperation und Vernetzung aller Akteure der Obdachlosen- und Suchthilfe sicherstellen soll. Am 1. April ist am Hauptbahnhof ein Alkoholkonsumverbot in Kraft getreten.
Beide Maßnahmen seien Teil eines größeren Maßnahmenpakets, das die Sozialbehörde ergänzend zu sicherheitspolitischen Maßnahmen der Innenbehörde gestartet hat, um die Probleme im Umfeld des Hauptbahnhofs zu lösen, hieß es. „So flankieren wir die Einrichtung der Alkoholverbotszone durch den Start verschiedener Maßnahmen“, erläuterte Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD). Mit dem HUB in der Bahnhofsmission sollen unterschiedliche Hilfe- und Beratungsangebote rund um den Hauptbahnhof noch enger miteinander verzahnt werden. „Die Frage, welche Person benötigt passgenau welche Hilfe, beantworten wir so zukünftig schneller“, sagte Schlotzhauer.
Die Sozialraumläufer würden vor Ort gezielt Hilfe leisten und auf die Angebote für suchtkranke und obdachlose Menschen im direkten Bahnhofsumfeld hinweisen. Mit ihrer Arbeit sollen sie Träger der Sozialarbeit und die Polizei entlasten. Zudem soll durch die Neugestaltung des August-Bebel-Parks das „Drob Inn“ als zentrale Anlaufstelle für drogenabhängige Menschen im Bahnhofsumfeld gestärkt werden, hieß es.
Mit dem Alkoholkonsumverbot erweitert die Hamburger Innenbehörde ihr Maßnahmenpaket für mehr Sicherheit am Hauptbahnhof. Seit dem 1. April sind der Verzehr und das Mitführen alkoholischer Getränke auf dem Hachmannplatz und dem Heidi-Kabel-Platz untersagt. Bei Erstverstoß drohe ein Bußgeld von 40 Euro, bei wiederholtem Verstoß könne ein Bußgeld von bis zu 200 Euro fällig werden, teilte die Innenbehörde mit. Parallel habe die Deutsche Bahn ihre Hausrechtsregelungen verschärft, sodass auch auf den Flächen der Deutschen Bahn kein Alkohol konsumiert werden darf. Ausnahmen gelten für gastronomische Einrichtungen.
In den kommenden Monaten soll die Videoüberwachung im Bereich des Hauptbahnhofs ausgebaut werden, hieß es von der Innenbehörde. Die Arbeiten auf dem Hachmannplatz hätten bereits begonnen. Im Juni sei die Installation der insgesamt 27 Kameras geplant. Zuletzt hatte der Senat ein Waffenverbot am Hauptbahnhof beschlossen, das seit dem 1. Oktober 2023 gilt.
Seit Ende September 2023 diskutieren die Sozialbehörde, Wohlfahrtsverbände und die Träger der Drogen-, Sucht- und Obdachlosenhilfe über mögliche Maßnahmen am Bahnhof. Ziel sei ein gemeinsamer Weg, um die vorhandenen Probleme für die hilfebedürftigen Menschen, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger zu verändern. Die Maßnahmen würden laufend angepasst oder erweitert, hieß es.