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Sozialexperten fürchten mehr Bürokratie durch Teilhabegesetz

BAD OEYNHAUSEN – Sozialexperten sehen die Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes mit viel Bürokratie verbunden. Die Umsetzung dürfe nicht zulasten der Menschen mit Behinderungen gehen, sagte der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), Matthias Löb, beim traditionellen Aschermittwochsempfang der Diakonischen Stiftung Wittekindshof in Bad Oeynhausen. Dass künftig Fachleistungen gewährt würden, ohne eine vorherige Prüfung der Bedürftigkeit, würdigte Löb als Systemwechsel.

Der Vorstand des Fachverbandes Behindertenhilfe und Psychiatrie Rheinland-Westfalen-Lippe, Michael Conty, betonte, die Reformen dürften nicht zu einer Verringerung der Leistungen für Bedürftige führen. Die künftige Trennung von geförderten Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen sei eine Reform, die viele Verbände lange Zeit gefordert hätten. Um die Neuregelungen umzusetzen, müssten alle Beteiligten jedoch zusammenarbeiten.

Auch der Wittekindshofer Vorstandssprecher Dierk Starnitzke sieht einen hohen Verwaltungsaufwand auf seine Einrichtung zukommen. Die vorgesehene Trennung der Leistungen sei ein komplexes Verfahren. Das könne nur gelingen, wenn alle Beteiligten gut zusammenarbeiteten. Der Wittekindshof werde jetzt Menschen, die Wohnangebote der Stiftung nutzten, sowie die Betreuer über die nötigen Anträge informieren, damit es keine Unterbrechung in der Versorgung gebe.

Zum Jahreswechsel werden mit dem neuen Bundesteilhabegesetz die Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen getrennt. So werden Kosten für Wohnen, Essen und Kleidung künftig von den Trägern der örtlichen Sozialhilfe finanziert. Für die Fachleistungen der Eingliederungshilfe bleiben in Nordrhein-Westfalen weiterhin die Landschaftsverbände zuständig. Künftig müssen dann beispielsweise beim stationären Wohnen Kosten wie Miete und für Verpflegung separat abgerechnet werden.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung will die Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. Das im Dezember 2016 verabschiedete Gesetz soll schrittweise bis 2023 in Kraft treten. epd