Solwodi fordert bessere Anerkennung frauenspezifischer Fluchtgründe

Mit Blick auf weibliche Genitalverstümmelung fordert die Frauenrechtsorganisation Solwodi „die konsequente Anerkennung frauenspezifischer Fluchtgründe“ im Asylverfahren. „Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir, wie hoch die Hürden für betroffene Frauen sind - im Asylverfahren, bei der medizinischen Versorgung und bei der Suche nach einem sicheren Ort“, erklärte die Vorsitzende Maria Decker am Montag in Koblenz. Nach einer im November im Auftrag des Bundesfamilienministeriums veröffentlichten Studie der Prognos AG leben schätzungsweise rund 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland, die von Genitalverstümmelung betroffen oder gefährdet sind.

„Frauen und Mädchen müssen die Möglichkeit haben, ihre Fluchtgründe in einem geschützten Rahmen darzulegen - begleitet von geschultem, möglichst weiblichem Fachpersonal“, betonte Solwodi. Auch brauche es mehrsprachige und gezielte Informationsangebote für Familien sowie Vorsorgeuntersuchungen in der Gesundheitsversorgung. Zudem müssten Fachkräfte aus Medizin, Justiz, Sozialarbeit und Verwaltung sensibilisiert werden.

„Betroffene Frauen und Mädchen benötigen sichere, traumasensible Unterkünfte sowie einen verlässlichen Zugang zu medizinischer und psychosozialer Versorgung“, erklärte der Verein. Zudem kritisierte Solwodi, dass illegale Pushbacks an den EU-Außengrenzen den Frauen, die vor geschlechtsspezifischer Gewalt fliehen, Schutz verwehrten und ihre Gefährdung erhöhten. Am 6. Februar findet der „Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung“ statt.

Der Name Solwodi steht für „Solidarity with Women in Distress“ (Solidarität mit Frauen in Not). Die im Jahr 2023 gestorbene Ordensschwester Lea Ackermann gründete den Verein 1985 bei einem Aufenthalt in Kenia. Solwodi begann damit, Frauen beim Ausstieg aus der Zwangsprostitution zu unterstützen, und richtete später auch in Deutschland Beratungsstellen und Notunterkünfte für Frauen ein.

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