Seit Monaten arbeitet die slowakische Regierung am Umbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Nun hat das Parlament dem umstrittenen Vorhaben zugestimmt, die bisherige Anstalt RTVS aufzulösen.
Das slowakische Parlament hat einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zugestimmt. Die Regierung von Präsident Robert Fico kann nach der Abstimmung in der Nacht zum Freitag die Sendeanstalt RTVS auflösen und durch eine neue ersetzen. Grund für die Reformpläne war, dass die Regierung gesetzlich nicht in der Lage war, die Führung von RTVS zu entlassen und durch regierungstreue Personen zu ersetzen. Mit der Auflösung und faktischen Neugründung des Senders ist der Weg für eine neue Führung bei der dann als STVR firmierenden neuen Anstalt frei. Der Schritt soll am 1. Juli offiziell vollzogen werden.
“Hier geht es nicht darum, ein paar Buchstaben auszutauschen”, sagte Sona Weissova, Teamleiterin der Auslandsredaktion bei RTVS-Radio, im Gespräch mit dem Mediendienst der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA): “Wir befürchten, dass das neue Gesetz ein einziges Ziel hat – die volle Kontrolle über den Rundfunk zu übernehmen.” Der 20. Juni 2024 werde als “schwarzer Tag” in die Geschichte der Slowakei eingehen, so Weissova.
Der Abstimmung vorangegangen waren wochenlange Proteste von Opposition und Bevölkerung. Sie fürchten, dass die Regierung künftig Einfluss auf die inhaltliche Ausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nimmt, und sehen die Pressefreiheit in Gefahr. Die Opposition hatte die Parlamentsabstimmung boykottiert. Die Regierung begründet das Gesetz mit dem Vorwurf, die Sendeanstalt sei ihr gegenüber voreingenommen.
Der Deutsche Journalisten-Verband forderte die EU-Kommission auf, wegen der Reform ein Rechtsstaatsverfahren gegen die Slowakei einzuleiten. Das Parlament habe damit die Rundfunkfreiheit abgeschafft, erklärte der DJV-Vorsitzende Mika Beuster (Freitag). Das sei ein gravierender Verstoß gegen die Grundwerte der EU. Die Kommission müsse aktiv werden, fordert der Gewerkschafter. Folge eines Rechtsstaatsverfahrens der Kommission kann unter anderem ein Entzug von EU-Fördermitteln sein.