Gut sieben Jahre nach den Ausschreitungen beim G20-Gipfel in der Hansestadt hat das Hamburger Landgericht am Dienstag zwei Demonstrierende zu Geldstrafen verurteilt. Die Zwei waren im Juli 2017 festgenommen worden. Die Frau und der Mann seien des Landfriedensbruchs in Tateinheit mit Beihilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung, mit Beihilfe zum tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte und mit Beihilfe zur Sachbeschädigung schuldig, befand das Gericht laut Mitteilung der Gerichtspressestelle. Es verurteilte die Frau zu einer einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro und den Mann zu einer einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro. Wegen der langen Verfahrensdauer – einer sogenannten rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung – gelten jeweils 40 Tagessätze als vollstreckt.
Den Angeklagten war laut früherer Mitteilung der Gerichtspressestelle vorgeworfen worden, an einem 150 bis 200 Personen umfassenden Aufmarsch teilgenommen zu haben, mit dem Ziel, Polizeikräfte zu provozieren und zu binden. Die Angeklagten sollen mit dem Vorsatz gehandelt haben, die Beamten auch gewaltsam attackieren zu können. Polizeibeamte sollen von der Gruppe massiv mit Steinen und Pyrotechnik angegriffen worden sein.
Der Verein Rote Hilfe kritisierte am Dienstag, der G20-Gipfel sei von Anfang an von staatlicher Repression auf einem bislang ungekannten Niveau begleitet gewesen. Das jetzt verkündete Urteil im sogenannten Rondenbarg-Prozess sei „ein weiterer Tiefpunkt in der Kriminalisierung von Protesten“. Trotz der Tatsache, dass keine individuellen Straftaten hätten nachgewiesen werden können, seien die Angeklagten für ihre bloße Anwesenheit während der Proteste bestraft worden. Das sei „ein beispielloser Angriff auf die Demonstrationsfreiheit“. Die Polizeigewalt, die sich 2017 ereignet habe, sei dagegen während des Prozesses ignoriert worden.
Kritik kam auch aus der Hamburger Linksfraktion. Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion, erklärte laut Mitteilung: „Während die massive Polizeigewalt, mit der die Demonstration am Rondenbarg zerschlagen wurde, völlig ohne Konsequenz geblieben ist, werden Aktivist*innen immer noch vor Gericht gezerrt, weil sie an der Demonstration überhaupt nur teilgenommen haben.“ Demonstrieren sei aber kein Verbrechen, sondern ein Grundrecht. Die Verurteilung sei „ein schwerer Angriff auf die Versammlungsfreiheit“.