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Sicherheitskreise in Israel stimmen offenbar Todestrafe-Gesetz zu

Die Todesstrafe findet in Israel offenbar wachsende Zustimmung in Sicherheitskreisen. Der Inlandsgeheimdienstchef nannte sie das wirksamste Mittel der Abschreckung gegen Anschläge. Das Gesetzgebungsverfahren läuft.

Der Gesetzentwurf zur Todesstrafe in Israel findet laut durchgesickerten Informationen Zustimmung im Sicherheitskabinett. Uneinigkeit gebe es, ob die Todesstrafe für Terroristen verpflichtend – wie vom rechtsradikalen Minister für nationale Sicherheit, Itamar Ben-Gvir, gewünscht – oder als Höchststrafe nach Ermessen der Richter festgesetzt werden soll, berichteten israelische Medien am Freitag.

Laut den durchgesickerten Zitaten bezeichnete der Chef des Inlandsgeheimdienstes Schin Bet, David Zini, die Todesstrafe als das wirksamste Abschreckungsmittel gegen Anschläge. Beobachter werten die überlieferten Aussagen Zinis als Signal für eine Abkehr vom Konsens früherer Geheimdienstchefs. Sie hatten sich in den vergangenen Jahren weitgehend gegen solche Gesetzesmaßnahmen ausgesprochen.

Auch die Armee erklärte sich angeblich grundsätzlich mit der Todesstrafe einverstanden, plädierte jedoch gegen eine verpflichtende Verhängung. Diese fordert Minister Ben-Gvir. Man könne dem Generalstaatsanwalt und den Staatsanwälten nicht trauen, argumentiert er; jeder wisse, dass sie niemals die Todesstrafe beantragen würden. Bei der Sitzung des Sicherheitskabinetts erklärte laut Berichten der rechtsradikale Finanzminister Bezalel Smotrich, dass auch jüdische Staatsbürger hingerichtet werden könnten, etwa wenn sie im Auftrag des Iran tätig seien.

Der Entwurf sieht die Todesstrafe für Personen vor, die Israelis aus rassistisch motivierten Gründen töten mit der Absicht, “dem Staat Israel und der Wiedergeburt des jüdischen Volkes in seinem Land zu schaden”. Nach jüngsten Berichten soll eine Berufung bei verhängter Todesstrafe oder eine Abmilderung der Strafe ausgeschlossen werden. Sie soll demnach binnen 90 Tagen mittels Giftspritze vollzogen werden. Für eine Annahme muss der Entwurf noch die zweite und dritte Lesung im Parlamentsplenum durchlaufen.

Formal gibt es im israelischen Recht eine Todesstrafe. Sie kann in bestimmten Fällen wie Hochverrat, Genozid sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das jüdische Volk verhängt werden. Ferner ist sie zulässig im Rahmen des Kriegsrechts, das unter anderem im besetzten Westjordanland angewendet wird.

Die Todesstrafe für gewöhnliche Straftaten und in Friedenszeiten wurde 1954 in Israel abgeschafft. Die erste und bisher einzige Anwendung in der Geschichte des Staates Israel erfolgte 1962, als Holocaust-Organisator Adolf Eichmann wegen “Verbrechen gegen das jüdische Volk” hingerichtet wurde.