In der Evangelischen Kirche im Rheinland sind seit 1946 insgesamt 70 Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt aus Akten bekannt. Darunter befinden sich sowohl Pfarrpersonen als auch weitere landeskirchliche Angestellte. Bei der 2021 eingerichteten Meldestelle wiederum sind den Angaben zufolge bisher 76 Verdachtsmeldungen eingegangen. In der kommenden Woche wird die sogenannte ForuM-Studie veröffentlicht, die möglicherweise eine höhere Fallzahl enthält, weil sich Betroffene ausschließlich an die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gewendet haben könnten.
Insgesamt 521 Beratungen sind laut rheinischer Kirche zwischen Juni 2011 und Dezember 2023 bei der Ansprechstelle für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung erfolgt. Dazu gehörten etwa Beratungen von Betroffenen, Fachkräften, Trägern und Interventionsteams sowie Verdachtseinschätzungen.
Seit 2004 habe es zudem 28 Disziplinarverfahren wegen Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung gegeben – vier davon laufen den Angaben zufolge noch. In elf Fällen habe auch die jeweilige Staatsanwaltschaft ermittelt. Vier Strafverfahren seien aufgrund eines nicht hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden, eines gegen Auflagen.
Finanzielle Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids wurden laut rheinischer Kirche bisher in 29 Fällen bewilligt – das entspreche einer Summe von 415.000 Euro. Aus dem Bereich der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe kämen 131 Fälle mit einer Gesamtsumme von 1,96 Millionen Euro.