Die beim Land Berlin anfallenden Kosten für die geplante Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge sind noch nicht absehbar. Darauf hat Berlins Sozial-Staatssekretär Aziz Bozkurt (SPD) in einer am Montag veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus hingewiesen. Die Kosten hingen maßgeblich vom Angebot ab, das im Rahmen eines bundesweiten Vergabeverfahrens ausgewählt werde.
Bund und Länder hatten sich im vergangenen Jahr auf die Einführung einer Geldkarte für Flüchtlinge geeinigt, die ohne Kontobindung funktionieren, Bargeldauszahlungen einschränken und Überweisungen ins Ausland verhindern soll. 14 von 16 Bundesländern haben sich auf ein gemeinsames Vergabeverfahren geeinigt.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten zahlte laut Senatssozialverwaltung Ende 2023 an insgesamt 23.200 Asylsuchende Leistungen für den „notwendigen persönlichen Bedarf“. Davon erhielten rund 7.000 Menschen Kontozahlungen, rund 16.200 Barzahlungen. Ein alleinstehender Erwachsener etwa erhält demnach 204 Euro im Monat „zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens“. Hinzu kommen Sachleistungen wie Unterkunft, Ernährung und Kleidung.
Die Personalkosten für die Barauszahlung des sogenannten Taschengeldes für den „notwendigen persönlichen Bedarf“ liegen aktuell jährlich bei 90.776 Euro. Weitere Kosten entstünden für die Nutzung des Kassensystems, den Umbau von Räumlichkeiten sowie Sicherheitsmaßnahmen. Als Beträge werden hier einmalige Kosten von etwas über eine Million Euro und jährliche Kosten von 275.600 Euro genannt.