An diesem Dienstag (23. Januar) verhandelt das Würzburger Verwaltungsgericht einen schon seit Monaten dauernden Streit zwischen dem Bezirksverband Unterfranken von pro familia und der Regierung von Mittelfranken. Konkret geht es darum, dass die Regierung gewährte Fördergelder für die von pro familia in Aschaffenburg, Würzburg und Schweinfurt betriebenen Schwangerschaftsberatungsstellen zurückhaben will – immerhin rund 42.600 Euro allein für das Jahr 2021. Der Verband sagt, dafür gebe es keine Rechtsgrundlage; bei der Regierung sieht man das natürlich anders. Die mündliche Verhandlung beginnt um 11.30 Uhr.
Wer eine Beratungsstelle betreibt, verdient damit kein Geld – vielmehr ist es immer ein Zuschussbetrieb. Auch die staatlichen Fördermittel reichen in der Regel nicht aus, die Träger – oft kirchliche Verbände oder eben auch Wohlfahrtsverbände und Vereine – schießen immer noch kleine Anteile aus Spendengeldern mit hinzu. Schon allein deshalb finden es die Verantwortlichen bei pro familia in Unterfranken bedenklich, dass man nun solche Summen von staatlicher Seite zurückfordert. Denn: Die Pflicht zur Konfliktberatung bei einer Schwangerschaft schreibt der Gesetzgeber vor einem Abbruch vor – dann müsse er die Beratung aber auch finanzieren.
Normalerweise läuft das mit den Zuschüssen so: Bewilligt und gezahlt werden Pauschalen – für Sachkosten einer- und für Personalkosten andererseits. Am Ende eines Bewilligungszeitraums müssen die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden. „Und bislang war es immer so: Wenn die Reinigung der Beratungsräume mal günstiger war als geplant, dann wurden die paar hundert Euro eben zurückgefordert“, sagt ein mit dem Thema vertrauter Vertreter von pro familia. Während also die Sachkosten genauer angeguckt wurden, galt das für die Personalkosten nicht – denn die seien angesichts geltender Tarifverträge ohnehin nur wenig variabel.
Doch genau bei diesen Personalkosten hat die Regierung für 2021 genauer hingesehen – und Rückforderungen gestellt. „In der Vergangenheit war es bei uns und anderen Trägern von Beratungsstellen immer so, dass man ein Jahr mal ein bisschen Plus gemacht hat, nächstes Jahr ein kleines Minus“, sagt der pro-familia-Vertreter. Auf lange Sicht habe sich dies immer ausgeglichen: „Wenn wir mal ein Minus eingefahren haben, also unser Personal beispielsweise wegen neuer Tarifabschlüsse teurer als geplant war, haben wir auch keine zusätzliche Förderung erhalten – deshalb halten wir die Rückforderung für ungerecht und nicht gerechtfertigt.“
Ob das Gericht in der mündlichen Verhandlung am Dienstag auch eine Entscheidung trifft, ist unklar. Das wäre zwar möglich, in der Regel entscheiden Verwaltungsgerichte allerdings schriftlich. Jedenfalls: Falls pro familia die Fördermittel zurückzahlen müssen, droht dem Verband die Zahlungsunfähigkeit – und damit wäre dann der Fortbestand der Beratungsstellen gefährdet. (00/0245/22.01.2024)