Weil sie ihr Kopftuch auch im Gericht nicht ablegen will, verliert eine Schöffin ihr Ehrenamt. Das zuständige Gericht sieht das Neutralitätsgebot verletzt.
Eine Schöffin darf in einer Strafverhandlung nach Auffassung des Oberlandesgerichts Braunschweig kein Kopftuch tragen. Auf Antrag des Landgerichts Braunschweig wurde sie wegen einer “gröblichen Amtspflichtverletzung” ihres Amtes enthoben, wie das Oberlandesgericht am Dienstag mitteilte.
Die Schöffin hatte zuvor erklärt, auch während einer Verhandlung nicht auf das Tragen ihres Kopftuchs verzichten zu wollen. Das Kopftuch sei Ausdruck ihrer religiösen Identität, sagte sie nach Angaben des Oberlandesgerichts. Der Strafsenat sah darin jedoch einen Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot. Laut dem Niedersächsischen Justizgesetz dürfen Personen, die richterliche Aufgaben wahrnehmen, keine sichtbaren religiösen, weltanschaulichen oder politischen Symbole tragen.
Diese Regelung schütze die Funktionsfähigkeit der Justiz sowie das Vertrauen in ihre Neutralität und Unabhängigkeit, hieß es weiter. Der damit verbundene Eingriff in die Religionsfreiheit sei verfassungsgemäß. Bei der Entscheidung sei auch die negative Religionsfreiheit der Verfahrensbeteiligten, etwa der Angeklagten, zu berücksichtigen gewesen.
Da die Schöffin trotz wiederholter Hinweise an ihrer Haltung festgehalten habe, wurde sie aus dem Amt entlassen. Die Entscheidung erging bereits am 14. Oktober und ist unanfechtbar.