Das zentrale Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar wird in Brandenburg künftig in alleiniger Verantwortung der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten ausgerichtet. Damit besteht nach Angaben der Stiftung anders als bisher bei gemeinsamen Gedenkfeiern mit dem Landtag keine Verpflichtung mehr, auch AfD-Vertreter einzuladen. Der Landtag soll zugleich auch weiter dort vertreten sein. Ein Sprecher der Stiftung in Oranienburg bestätigte einen entsprechenden Bericht des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) vom Dienstag.
Stiftungsdirektor Axel Drecoll betonte, führende AfD-Vertreter hätten die Verbrechen des Nationalsozialismus verharmlost und die Ausrichtung der gegenwärtigen Erinnerungskultur massiv infrage gestellt. Die Partei stehe für völkisch-nationalistische Konzepte und strebe eine ethnisch-homogene Gemeinschaft an. Deshalb bestehe Einigkeit mit verschiedenen Opferverbänden, dass Funktionäre und Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der AfD bei Gedenkveranstaltungen nicht willkommen sind und daher auch nicht eingeladen werden sollen.
Zum Auftrag der Stiftung gehört, ein würdiges Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus zu gewährleisten. Am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar ist nach Stiftungsangaben auch im kommenden Jahr wieder eine Gedenkveranstaltung geplant. Am 27. Januar 1945 wurde das NS-Vernichtungslager Auschwitz befreit. Dort wurden zuvor mehr als eine Million Menschen ermordet. 2025 wird der 80. Jahrestag der Befreiung begangen. Der Tag ist seit 1996 in Deutschland ein Gedenktag.