Beamte, die gegen die Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen, können in Rheinland-Pfalz künftig einfacher aus dem Landesdienst entfernt werden. Der Landtag in Mainz verabschiedete am Mittwoch mit den Stimmen der regierenden Ampel-Fraktionen sowie der CDU eine Verschärfung des Landesdisziplinargesetzes.
Die Gesetzesänderung sieht neben verkürzten Verfahrensfristen unter anderem vor, dass Vergehen gegen die Verfassungstreuepflicht künftig über einen längeren Zeitraum verfolgt werden können. Dienstvorgesetzte sind verpflichtet, bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Ein Verstoß hiergegen stellt ebenfalls ein Dienstvergehen dar.
Nach einer Entfernung aus dem Dienst bei mangelnder Verfassungstreue entfällt zudem der vorübergehende Anspruch auf Weiterzahlung eines Teils der bisherigen Bezüge. Bislang galt hier eine sechsmonatige Übergangszeit, in der das Land den Betroffenen 50 Prozent der monatlichen Bezüge zahlte.
Der SPD-Abgeordnete Michael Hüttner erklärte im Plenum, der Staat könne sich keine Beschäftigten erlauben, die nicht mit beiden Füßen auf dem Boden der Verfassung stehen: „Wenn sich hiergegen jemand wehrt, dann möge er mal in den Spiegel schauen.“ Kritik an dem Gesetz kam von der AfD, die als einzige Fraktion gegen die Gesetzesänderung stimmte. Der Abgeordnete Damian Lohr sagte, das Gesetz sei ein „Damoklesschwert“ über allen, die legale Regierungskritik äußerten und werde sich in der Praxis nur gegen Beamte richten, die „nicht linke“ Ansichten vertreten.