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Schleswig-Holstein fördert Barrierefreiheit von Arztpraxen

Schleswig-Holstein unterstützt Arztpraxen auch im kommenden Jahr bei der Entwicklung von barrierefreien Websites. Diese seien „gelebte Inklusion in der medizinischen Regelversorgung“, sagte Digitalisierungsminister Dirk Schrödter (CDU) laut Mitteilung der Kieler Staatskanzlei von Montag. Förderanträge können vom 2. Januar bis 1. April 2024 unter www.schleswig-holstein.de/barrierefreiheit-antrag eingereicht werden.

Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften und medizinische Versorgungszentren, die hausärztliche oder gynäkologische Leistungen erbringen, können den Angaben zufolge Förderungen beantragen. Neben barrierefreien Websites stehe der Abbau physischer Barrieren im Fokus, hieß es. So könnten Vereine, Verbände, Arztpraxen und private Unternehmen Anträge stellen, um Gebäude oder Sportplätze barrierefrei um- oder auszubauen.

„Seit 2019 unterstützen wir mit dem Fonds für Barrierefreiheit innovative Ansätze, um Barrieren abzubauen und Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu fördern. Dafür haben wir bereits 13 Millionen Euro bewilligt“, sagte Schrödter. In den vergangenen vier Jahren seien 195 Vorhaben gefördert worden.