Schiefe Ebene? Zahl der Suizidbeihilfen durch Sterbehelfer steigt

Rund 1.290 Mal Suizidbeihilfe - Caritas sieht Bundestag gefordert

Suizidhilfe wird zunehmend zur Normalität. Die Zahlen steigen. Oft wird Lebenssattheit als Begründung für den Sterbewunsch angegeben. Caritas und Palliativmediziner warnen vor einer schiefen Ebene.

Robert Roßbruch spürt Rückenwind: Spätestens seit die Zwillinge Alice und Ellen Kessler (89) im November gemeinsam Suizid verübten, ist das Thema Suizidhilfe aus seiner Sicht in breiten Gesellschaftsschichten angekommen.

Das Interesse sei groß, sagt Roßbruch (73), der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) ist. Die Bilanz, die der Jurist am Donnerstag vorlegte, deutet darauf hin, dass Beihilfe zum Suizid zunehmend normaler wird.

Laut den Zahlen der DGHS nahmen 2025 bundesweit 1.287 Männer und Frauen die Hilfe von organisierten Sterbehelfern in Anspruch. Im Vorjahr waren es 1.200. Roßbruchs DGHS ist mit mittlerweile 65.000 Mitgliedern die größte deutsche Organisation in diesem Bereich - auch wenn der Präsident betont, die DGHS sei eine Patientenschutzorganisation.

2025 begingen 898 Menschen mit Vermittlung der DGHS einen Suizid. Das waren 275 mehr als im Vorjahr (623 Fälle). Dazu kamen 176 Suizidbegleitungen durch den Verein Sterbehilfe sowie 213 durch den Verein Dignitas.

Hauptmotiv für den Sterbewunsch war den Zahlen der DGHS zufolge mit rund 32 Prozent der Fälle "Multimorbidität", also das Leiden unter mehreren Krankheiten auf einmal. Es folgen "Lebenssattheit" mit 25, eine Krebserkrankung mit 15,6, eine neurologische Erkrankung mit 13,5 und chronische Schmerzen mit 2,7 Prozent. In fast allen Altersklassen lag der Anteil der Frauen höher als der der Männer.

Roßbach geht nicht von weiter dramatisch steigenden bundesweiten Zahlen aus und spricht von einer "gewissen Sättigung". Caritas, Patientenschützer und Palliativmediziner befürchten allerdings eine andere Entwicklung.

Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbands, Eva Welskop-Deffaa, sagte, die steigenden Zahlen bei Suiziden und Suizidbeihilfen müssten die Gesellschaft wachrütteln. "Sie sind Ausdruck einer Kultur, in der Lebensmut immer enger an Leistungsfähigkeit gekoppelt ist." Offenbar fürchteten gerade Frauen, die lebenslang Care-Verantwortung getragen hätten, anderen zur Last zu fallen.

Auch der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Palliativstiftung, Thomas Sitte, sieht die Gesellschaft auf einer schiefen Ebene. "Sie folgt einem weltweiten Trend, dass alte, kranke, einsame Menschen nicht mehr leben wollen." Patientenschützer Eugen Brysch sagte, diese Entwicklung sei das Ergebnis einer Politik, die Pflege und Alter nur noch als gesellschaftliche Last definiere. Für die Sterbehilfeorganisationen spüle das Geschäftsmodell mit der Selbsttötung mehr als sechs Millionen Euro in die Kassen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe 2020 aufgehoben. Seitdem dürfen Sterbehilfevereine wieder tätig sein. Das Gericht betonte, der Suizid sei ein grundlegendes Freiheitsrecht - wenn er denn dauerhaft und frei entschieden worden sei. Der Staat dürfe allerdings ein Schutzkonzept mit Beratung und Hilfsangeboten entwickeln.

Welskop-Deffaa, Sitte und Brysch appellierten an den Bundestag, ein solches Schutzkonzept zu entwickeln. Es müsse klar sein, dass die Entscheidung zum Suizid ohne psychische Erkrankung und ohne Druck von außen getroffen werde. Zuvor hatten im November auch mehrere Medizinethiker eine weithin ungeregelte Situation bei der Beihilfe zum Suizid kritisiert. Zunehmend entwickelten Anbieter auch für sie einträgliche Geschäftsmodelle, kritisierten Jan Schildmann (Halle) und Georg Marckmann (München) sowie der Bochumer Psychiatrie-Ethiker Jakov Gather in der "Frankfurter Allgemeine Zeitung".

In der vergangenen Wahlperiode war eine gesetzliche Regelung gescheitert. Glaubt man allerdings der Grünen-Abgeordneten Kirsten Kappert-Gonther, steht eine Gruppe von Politikern aus CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken kurz davor, einen neuen, gemeinsamen Entwurf vorzulegen.

Unterdessen befassen sich bereits die höchsten deutschen Gerichte mit Fällen der Suizidbeihilfe. Am 19. Januar bestätigte der Bundesgerichtshof die Verurteilung eines Berliner Arztes zu drei Jahren Haft. Er hatte 2021 einer 37 Jahre alten Studentin auf ihren Wunsch hin eine Infusion mit einem tödlich wirkenden Medikament gelegt. Aus Sicht des Landgerichts Berlin war der Sterbewunsch der Frau, die unter Depressionen litt, aber nicht von "Dauerhaftigkeit und innerer Festigkeit getragen".

Und im vergangenen Juli nahm das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines Neurologen nicht an, der zu drei Jahren Haft verurteilt worden war, weil er laut Urteil des Landgerichts Essen einen Patienten beim Suizid unterstützte, obwohl dessen Todeswunsch entscheidend durch eine psychische Erkrankung beeinflusst war.

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