Eine Wanderausstellung zur NS-Militärjustiz im Zweiten Weltkrieg macht ab Freitag Station im Sauerland-Museum in Arnsberg. Unter dem Titel „Was damals Recht war …“ wird an die mindestens 22.000 Soldaten und Zivilisten in Europa erinnert, die zwischen 1939 und 1945 durch Unrechtsurteile der Wehrmachtsgerichte getötet wurden, wie das Museum mitteilte. Erst im Mai 2002 hatte der damalige Deutsche Bundestag die meisten Urteile der Wehrmachtjustiz des Zweiten Weltkrieges aufgehoben. Noch bis zu diesem Zeitpunkt galten die verurteilten Frauen und Männer sowie Deserteure, vom NS-Staat als „Wehrkraftzersetzer“ diffamiert, als vorbestraft, wie es hieß.
Die Ausstellung wurde von der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ entwickelt und gastierte seit 2007 an über 50 Stationen in Deutschland, Österreich, Luxemburg und Belgien. Im Zentrum stehen Fallschicksale von Deserteuren und Angehörigen des Widerstands gegen das Hitler-Regime. Das Sauerland-Museum stellt die Lebenswege von 14 Menschen vor, die die Wehrmachtjustiz zu schweren Strafen oder zum Tode verurteilte. Die Ausstellung „Was damals Recht war … – Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht“ ist bis zum 22. Juni in Arnsberg zu sehen.
Während des Zweiten Weltkrieges diente die Kriegsgerichtsbarkeit als Terrorinstrument der militärischen und politischen Führung, wie die Ausstellungsmacher erklärten. Allein etwa 15.000 Todesurteile wurden an Deserteuren vollstreckt. Außerdem konnte jegliche Form von Abweichung oder Ungehorsam als „Wehrkraftzersetzung“ gewertet werden. Auch darauf stand die Todesstrafe. Die Wehrmachtjustiz richtete sich nicht nur gegen deutsche Soldaten und Zivilisten. Insbesondere für die besetzten Gebiete der Sowjetunion waren Wehrmachtjuristen maßgeblich an der Ausarbeitung verbrecherischer Befehle beteiligt.