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Sachsens Landtag verabschiedet neues Verfassungsschutzgesetz

Der sächsische Landtag hat am Mittwochabend ein Gesetz zur Neuregelung des Nachrichtendienstrechts beschlossen. Sie lege mehr Befugnisse für das Landesamt für Verfassungsschutz bei mehr Kontrollmöglichkeiten durch Landtag und Gerichte fest, teilte das sächsische Innenministerium in Dresden mit. Sachsen reagiert mit dem neuen Gesetz als drittes Bundesland nach Bayern und Hessen auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.

Unter anderem soll laut Innenministerium die Beobachtung von Einzelpersonen bereits dann möglich sein, wenn ihr Verhalten verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Gleichzeitig werde die Arbeit des Verfassungsschutzes engmaschig kontrolliert, durch unabhängige Gerichte und eine gestärkte parlamentarische Kontrollkommission, die eine neue Fachstelle erhält, hieß es. Bestimmte eingriffsintensive Maßnahmen müssten künftig vorab vom zuständigen Amtsgericht genehmigt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2022 Vorgaben für die Ausgestaltung der rechtlichen Befugnisse der Verfassungsschutzbehörden gemacht. Der Einsatz besonders eingriffsintensiver nachrichtendienstlicher Mittel unterliegt damit künftig einer erhöhten Eingriffsschwelle.

Der sächsische Grünen-Politiker Valentin Lippmann erklärte, mit den neuen Regelungen werde auch unter anderem verhindert, „dass weiterhin jahrelang Geld an V-Personen bezahlt wird, die damit gegebenenfalls verfassungsfeindliche Strukturen finanzieren – ohne dass dies je überprüft wird“.