Sachsen hat in den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres insgesamt 468 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben. Etwa ein Drittel der Betroffenen hat sich laut Angaben der Landesdirektion Sachsen zuvor in Strafhaft, Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam befunden. Wie die Landesdirektion Sachsen als zentrale Ausländerbehörde dem Evangelischen Pressdienst (epd) in Dresden mitteilte, waren 62 Personen in Strafhaft und 72 Personen in Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam.
Bis Ende Juli seien 2024 aufgrund der Dublin-Verordnung 72 Menschen in andere europäische Staaten abgeschoben worden, hieß es. Einer der Betroffenen habe sich zuvor in der Einrichtung der Abschiebehaft und des Ausreisegewahrsams befunden. Vier weitere Menschen befanden sich laut Landesdirektion Sachsen zum Zeitpunkt der Abschiebung in Strafhaft. Die übrigen 67 Betroffenen wurden ohne Haft abgeschoben.
Nach dem tödlichen Angriff eines Asylbewerbers in Solingen wird diskutiert, wie der behördliche Vollzug von Abschiebungen nach den Dublin-Regeln verbessert werden kann. Eine Möglichkeit ist, ausreisepflichtige Menschen in Haft zu nehmen, damit sie sich einer Abschiebung nicht entziehen können.
Sachsen betreibt in Dresden eine Einrichtung mit 58 Plätzen zum Vollzug der Abschiebehaft und des Ausreisegewahrsams. Derzeit stünden wegen baulicher Maßnahmen nur 24 Plätze zur Verfügung. 2023 seien im Durchschnitt täglich etwa zwölf Plätze belegt gewesen, hieß es.
Im Ausreisegewahrsam können Menschen maximal 28 Tage festgehalten werden. Eine Abschiebungshaft kann bis zu sechs Monate dauern.