Sachsen unterstützt im laufenden Jahr Schutzeinrichtungen im Freistaat mit rund 12,7 Millionen Euro. Zur Grundfinanzierung insbesondere für Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen seien etwa 8,5 Millionen Euro veranschlagt, teilte das sächsische Gleichstellungsministerium mit. Zudem würden Interventions- und Koordinierungsstellen, eine landesweite Fachstelle, Männerschutzeinrichtungen sowie Beratungsstellen gefördert.
Ende 2023 gab es laut Gleichstellungsministerium in Sachsen 17 Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen mit 158 Familienplätzen, vier Plätze in Schutzwohnungen für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution sowie zehn Plätze in Männerschutzeinrichtungen. Ein Familienplatz entspricht in der Regel einem Zimmer mit zwei Betten.
Die Zuwendung pro vorgehaltenem Familienplatz betrage bis zu 26.800 Euro im Jahr, hieß es. Falls die Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen ständig erreichbar sind, werde dafür zusätzlich eine jährliche Summe von bis zu 28.000 Euro gewährt.
Für Verwaltung und Organisation könnten weitere Zuwendungen ausgereicht werden, hieß es. Zudem seien die Kommunen angehalten, einen Teil der Finanzierung von Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen sowie von Koordinierungsstellen sicherzustellen.
Die meisten Schutzeinrichtungen in Sachsen erheben laut Ministerium Tagesgebühren für den Aufenthalt. 2023 hätten fast 30 Prozent der Frauen die Tagessätze vollständig selbst bezahlt. Die Kosten für Selbstzahler seien gedeckelt. Erwachsene zahlten zehn Euro pro Tag, Kinder fünf Euro.