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Saarland fordert nach Extremwetter leichteren Zugang zu Bundeshilfen

Mit einem Antrag im Bundesrat will das Saarland künftig die rechtlichen Voraussetzungen für Bundeshilfen nach Unwetterereignissen erleichtern. „Die bisherige Staatspraxis des Bundes, erst bei einer Katastrophe nationalen Ausmaßes den Ländern finanzielle Hilfen zu gewähren, erweist sich aus Sicht des Saarlandes als wenig praxistauglich“, erklärte die Staatskanzlei am Dienstag in Saarbrücken. Denn sie verkenne die Herausforderung, die für die Länder auch bei regionalen Ereignissen entstehe. Künftig solle der Bund die Länder bereits bei regionalen Großschadensereignissen unterstützen können. Das Saarland kündigte an, die Initiative am 22. November in die Länderkammer einzubringen.

„Der Bundesrat stellte fest, dass Großschadensereignisse durch Starkregen, Hochwasser und Sturmfluten keine seltenen oder vereinzelten Phänomene mehr sind, sondern auch durch die Auswirkungen des Klimawandels häufiger und über das gesamte Bundesgebiet hinweg verteilt auftreten“, heißt es in dem Antrag. Die regionalen Großschadensereignisse der vergangenen Monate durch Starkregen, Hochwasser oder Sturmfluten hätten in vielen Bundesländern erhebliche Schäden bei der öffentlichen Infrastruktur ausgelöst. Diese zu beheben, überfordere die Länder teilweise finanziell.

„Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft müssen aber im Sinne eines funktionierenden Staatswesens darauf vertrauen können, dass Schäden der öffentlichen Infrastruktur schnell und zielgerichtet behoben werden“, erklärte die saarländische Staatskanzlei. Dementsprechend soll nach Vorstellung des kleinsten Flächenbundeslandes nach der anstehenden Bundestagswahl im Bundeshaushalt 2025 ein entsprechender Haushaltstitel geschaffen werden – etwa über einen Fonds. Darauf sollen dem Vorschlag zufolge auch die in den Jahren 2023 und 2024 betroffenen Länder zugreifen können.

Der Bund müsse außerdem Länder und Kommunen bei der Prävention stärker unterstützen sowie finanzielle Mittel für Hochwasserschutzmaßnahmen ausbauen und verstetigen. „Zudem soll der Bund ein Modell für eine Pflichtversicherung bei Elementarschäden entwickeln, damit alle Bürgerinnen und Bürger ihr Privateigentum absichern“, erklärte die Staatskanzlei.

Starker Dauerregen hatte am Pfingstwochenende in großen Teilen des Saarlands und in Rheinland-Pfalz Überflutungen ausgelöst. Allein in Saarbrücken und dem dazugehörenden Regionalverband wurden weit über tausend Gebäude beschädigt.