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Saar-Staatssekretär: Digitalisierung der Justiz auf gutem Weg

Der saarländische Justizstaatssekretär Jens Diener (SPD) sieht das Saarland bei der Digitalisierung der Justiz auf einem „sehr guten Weg“. Anwälte korrespondierten bereits digital mit den Gerichten, die elektronische Akte sei in der gesamten Zivilgerichtsbarkeit eingeführt, sagte er am Montag in Saarbrücken. Auch bei den Verbraucherinsolvenzen, den Fachgerichtsbarkeiten und den Familiensachen sei die E-Akte im Einsatz. „Wir haben trotzdem noch ein ambitioniertes Restprogramm vor uns“, unterstrich Diener. Denn bis 1. Januar 2026 solle die elektronische Akte flächendeckend eingeführt werden.

Die Einführung der E-Akte umfasse nicht nur die Umwandlung einer Papierakte, sondern beinhalte auch ein digitales Aktenbearbeitungssystem, die reine elektronische Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten, ein Akteneinsichtsportal sowie die Versendung von Beschlüssen, Bescheiden und Ladungen, erläuterte der Justizstaatssekretär. Die Bereiche Nachlass und Betreuung seien für dieses Jahr geplant. „Was uns auch noch Arbeit machen wird, ist der gesamte Bereich der Strafsachen“, sagte Diener. Dieser sei für 2025 geplant. Dafür müsse beispielsweise mit der Polizei ein gemeinsames Dateiformat bestimmt werden.

Zusammen mit dem Bund laufe zurzeit auch ein Projekt für die digitale Rechtsantragsstelle, erläuterte Diener. Wenn Menschen mit geringen Einkommen einen Beratungshilfeschein für den Anwalt bräuchten, habe der Bund bereits jetzt ein Tool für einen Online-Vorabcheck entwickelt, mit dem Bürgerinnen und Bürger schauen könnten, ob sie antragsberechtigt seien. Bis Ende des Jahres sollen Anträge dem Staatssekretär zufolge auch digital gestellt werden können.