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Saar-Rechnungshof spricht Empfehlungen für Festivals und SR aus

Der Rechnungshof des Saarlandes empfiehlt dem Saarländischen Rundfunk (SR) eine zentrale, koordinierende Controlling-Stelle. Bisher sei dies dezentral organisiert, was grundsätzlich nicht ungewöhnlich sei, wodurch aber eine übergeordnete Instanz fehle, erklärte Rechnungshofpräsidentin Annette Groh am Donnerstag bei der Vorstellung des Jahresberichts 2024 in Saarbrücken. Bisher habe der Fokus auf dem operativen Bereich und dem Finanzcontrolling gelegen. Die neue Stelle soll dem Rechnungshof zufolge finanzielle und nicht-finanzielle Informationen zusammenführen und strategisch nutzbar machen.

Ein „echter roter Faden“ von der Unternehmensstrategie bis zur Umsetzung sei nötig, erläuterte Groh. Dazu gehörten mehr messbare Ziele sowie die Festlegung qualitativer Ziele. Bereits während der Prüfungsphase habe der SR sich an die Umsetzung der Empfehlungen gemacht, lobte sie.

Mit Blick auf die Verwendung von Zuschüssen der Fraktionen im Landtag zwischen 2020 und 2023 kritisierte die Rechnungshofpräsidentin, dass sich die Öffentlichkeit kein vollständiges Bild machen könne. Manche Aussagen seien in Teilen widersprüchlich, Berichte aus verschiedenen Jahren müssten parallel gelesen werden, um sie nachvollziehen zu können. Dem Bericht zufolge führte die Stichprobe bei zwei Fraktionen zu keiner weiteren Überprüfung der Buchführung, bei einer dritten Fraktion sind hingegen Auffälligkeiten aufgetaucht, die zu einer „deutlichen Kritik“ führten. „Dies bedeutet aber nicht, dass die Gelder auch tatsächlich nicht bestimmungsgemäß verwendet wurden“, heißt es. Der Dialog mit den Fraktionen sei insgesamt sachlich und konstruktiv, betonte Groh. Sie hätten zugesagt, Mängel abzustellen.

Auch hat der Rechnungshof die Förderung von Kulturfestivals durch das saarländische Ministerium für Bildung und Kultur in den Jahren 2017 bis 2023 geprüft. „Die Förderung von Kulturfestivals erschien zumindest in Teilen willkürlich“, heißt es im Jahresbericht. „Zwecke und Ziele der Förderungen waren in nicht einem Fall ordnungsgemäß definiert.“ Vizepräsident Timo Lejeune forderte eine übergeordnete, durchgängige Förderstrategie und daraus abgeleitete Förderrichtlinien. Dadurch könnten Verwendungsnachweisprüfungen vereinfacht und Arbeitskräfte eingespart werden. Zur Qualitäts- und Effizienzsteigerung sollten alle Zuwendungsfälle zumindest innerhalb der Kulturabteilung in einem zentralen Bereich bearbeitet werden.

Bei einem Festival zweifelt der Rechnungshof zudem die ordnungsgemäße Geschäftsführung durch die Festivalleitung an. „Neben Versäumnissen in der Organisation und Planung standen nach dem dem Rechnungshof übergebenen Unterlagen die missbräuchliche Verwendung von Zuwendungsgeldern und Urheberrechtsverletzungen im Raum“, heißt es im Jahresbericht. Bei diesem Festival sei auch „überhaupt kein Verwendungsnachweis“ übersandt worden. Der Rechnungshof rief das Kulturministerium auf, den Vorwürfen nachzugehen.

Lejeune betonte des Weiteren, dass die Zuwendungen von Saartoto zur Förderung vollkommen überarbeitet werden müssten. Die zur Verfügung gestellten Gelder würden bisher auf einem gesonderten Bankkonto und nicht im Landeshaushalt vom Ministerium genutzt. Entweder müssten sie dem Rechnungshof zufolge dem Haushalt des Ministeriums zugeführt werden oder Saartoto müsste die Verfügungsgewalt über die Mittel behalten.

Mit Blick auf die Liegenschaften des Landes erklärte Rechnungshofdirektorin Daniela Flasche, dass viele vernachlässigt und ungepflegt wirkten sowie keine mängelfrei seien. Bei den meisten bestehe Handlungsbedarf, sonst drohten Schäden an der Substanz. Als Beispiele nannte sie verrostete Fahrradstellplätze, Straßen und Wege mit Rissen, ungepflegte und marode Treppenanlagen sowie vielfach verschmutzte oder zugewucherte Bodenleuchten. „Dem Erscheinungsbild landeseigener Außenanlagen und zugehöriger Gebäude muss wesentlich mehr Bedeutung beigemessen werden, da diese maßgeblich zum ersten Eindruck der sich darin befindlichen Behörden und Einrichtungen beitragen“, erklärte der Rechnungshof.