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Saar-Rechnungshof fordert Förderrichtlinien für Kulturfestivals

Der Rechnungshof des Saarlandes hat bei der Förderung von Kulturfestivals durch das Ministerium für Bildung und Kultur strukturelle Fehler festgestellt. Es fehle eine übergeordnete, durchgängige Förderstrategie und daraus abgeleitete Förderrichtlinien, erklärte Vizepräsident Timo Lejeune am Donnerstag bei der Vorstellung des Jahresberichts 2024 in Saarbrücken. Dadurch könnten Verwendungsnachweisprüfungen vereinfacht und Arbeitskräfte eingespart werden. Zur Qualitäts- und Effizienzsteigerung sollten alle Zuwendungsfälle zumindest innerhalb der Kulturabteilung in einem zentralen Bereich bearbeitet werden.

Konkret hat der Rechnungshof den Angaben zufolge die von 2017 bis 2023 geförderten Kulturfestivals geprüft. „Die Förderung von Kulturfestivals erschien zumindest in Teilen willkürlich“, heißt es im Jahresbericht. „Zwecke und Ziele der Förderungen waren in nicht einem Fall ordnungsgemäß definiert.“

Bei einem Festival zweifelt der Rechnungshof zudem die ordnungsgemäße Geschäftsführung durch die Festivalleitung an. „Neben Versäumnissen in der Organisation und Planung standen nach dem dem Rechnungshof übergebenen Unterlagen die missbräuchliche Verwendung von Zuwendungsgeldern und Urheberrechtsverletzungen im Raum“, heißt es im Jahresbericht. Bei diesem Festival sei auch „überhaupt kein Verwendungsnachweis“ übersandt worden. Der Rechnungshof rief das Kulturministerium auf, den Vorwürfen nachzugehen.

Lejeune betonte des Weiteren, dass die Zuwendungen von Saartoto zur Förderung vollkommen überarbeitet werden müssten. Die zur Verfügung gestellten Gelder würden bisher auf einem gesonderten Bankkonto und nicht im Landeshaushalt vom Ministerium genutzt. Entweder müssten sie dem Rechnungshof zufolge dem Haushalt des Ministeriums zugeführt werden oder Saartoto müsste die Verfügungsgewalt über die Mittel behalten.