Die Arbeitskammer des Saarlandes kritisiert, dass Lkw-Fahrerinnen und Fahrer in der Regel für Leitungswasser an den Tankstellen bezahlen müssen. „Dabei ist Wasser ein Menschenrecht und sollte frei zugänglich sein“, betonte die Kammer am Dienstag in Saarbrücken. Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer bräuchten Wasser, um sich Kaffee, Tee oder Essen zu kochen, abzuwaschen und für die Hygiene wie etwa Zähneputzen. Außerdem müssten sie noch Geld für Toilettenbesuche ausgeben. Wer eine Raststätte betreibe, mache dementsprechend „oft ordentlich Gewinn“.
Zusammen mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di werde die Arbeitskammer am 20. April Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer bei einem Aktionstag auf saarländischen Autobahnparkplätzen über ihre Arbeitsrechte informieren, erklärte die Kammer. Die Mitarbeitenden könnten neben Deutsch, Englisch und Französisch auch Polnisch, Rumänisch, Ungarisch, Bulgarisch, Russisch und Arabisch sprechen.
In der Arbeitskammer des Saarlandes sind alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer sowie Minijobber, Arbeitssuchende und Auszubildende im kleinsten Flächenbundesland automatisch Mitglied. Die Kammer berät und bildet nach eigenen Angaben ihre Mitglieder und forscht für deren Interessen.