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Rund um die Mutter-Kind-Kur – Tipps und Informationen

Wer kann eine Kur für sich und die eigene Familie beantragen? Wie geht das? Und was sagt der Arbeitgeber dazu? Das Müttergenesungswerk, Beratungsstellen und Krankenkassen geben Tipps.

Wenn familiäre Belastungen krank machen, sollte man sich Hilfe suchen. Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kuren sind eine Möglichkeit. Doch wie funktioniert das eigentlich? Die Krankenkasse AOK und das Müttergenesungswerk geben etwa diese Informationen:

– Die Mutter-Kind-Kur oder die Vater-Kind-Kur werden vom Haus- oder Facharzt verordnet.

– Der Aufenthalt dauert in der Regel drei Wochen.

– Kinder können Begleitkinder (ohne eigene Behandlung) oder Therapiekinder (mit eigener Behandlung) sein. Es ist aber auch möglich, dass man ohne Kinder zur Behandlung fährt. Dann spricht man von Mütter- oder Väterkuren.

– Eltern müssen für den Kuraufenthalt keinen Urlaub bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Bewilligung gilt wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

– Damit Eltern das richtige für sich finden, können sie sich vor der Kur etwa in einer der Beratungsstellen des Müttergenesungswerk (bei der AWO, der Caritas, der Diakonie, dem Deutschen Roten Kreuz und dem Paritätischen) kostenlos beraten lassen. Die Beratungsstelle hilft auch, falls der Antrag von der Krankenkasse abgelehnt werden sollte.