Arbeitgeber können in den ersten drei Tagen eine Krankschreibung verlangen. Der Kassenärzte-Chef regt eine Reform an, die aus seiner Sicht wieder hin zu einem “wirklichen ärztlichen Attest” führen könnte.
Bestehende Regelungen für Krankschreibungen sollen nach Worten des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, gelockert werden. “Die gesetzliche Möglichkeit für Arbeitgeber, bereits in den ersten drei Tagen die Vorlage einer Krankschreibung zu verlangen, produziert abertausende Arztbesuche, die aus unserer Sicht nicht zwingend notwendig wären”, sagte Gassen dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Eine generelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Tag hätte nach seiner Einschätzung “wieder mehr den Stellenwert eines wirklichen ärztlichen Attestes und nicht eines ‘Formvordrucks'”.
Gassen regte zudem an, die bisherige Frist von drei Tagen auf vier oder fünf Tage anzuheben. “Es geht uns um eine vom mündigen Arbeitnehmer beziehungsweise von einer Arbeitnehmerin selbst verantwortete Karenzzeit.” Bei Kindern sei die Krankschreibung der Kinderärztin oder des Kinderarztes ab dem ersten Krankheitstag erforderlich. “Durch den Verzicht auf diese Bescheinigung bei kurzer Krankheitsdauer könnten, insbesondere in Zeiten mit hohem Infektionsgeschehen, sowohl die kinderärztlichen Praxen als auch die Eltern der erkrankten Kinder deutlich entlastet werden.”