Der Deutsche Presserat hat die nicht gekennzeichnete Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) in einem Rezept-Heft des Burda-Verlags gerügt. Die Rezepte und Bilder in dem “Extraheft Lisa Kochen & Backen” waren mit Hilfe von Software generiert worden. Das Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle der gedruckten Medien und ihrer Online-Auftritte erklärte am Freitag, die Bilder hätten als symbolische Illustrationen gekennzeichnet werden müssen. Die mit Hilfe von KI generierten Rezepte stellten hingegen keinen Verstoß gegen den Pressekodex fest, da in Bezug auf Texte keine Kennzeichnungspflicht bestehe. Der Pressekodex legt ethische Regeln für Journalisten fest.
Die Redaktion von welt.de wurde dafür gerügt, ehrverletzende Leser-Kommentare unter einem Artikel über die Politikerin Carola Rackete nicht gelöscht zu haben, obwohl sie Kenntnis davon gehabt habe. Laut Pressekodex tragen Redaktionen auch Verantwortung für die von Nutzern beigesteuerten Inhalte. Die Kommentare hatten sich abwertend auf das Äußere Racketes und ihre körperlichen Merkmale bezogen.
Weiterhin rügte der Presserat in fünf Fällen die Redaktion von bild.de, unter anderem für mangelnden Opferschutz und die Verletzung der Menschenwürde für das Zeigen eines sterbenden Unfallopfers. Die Redaktion von derwesten.de erhielt zwei Rügen, für eine irreführende Überschrift zu einer Diskussion mit Klima-Aktivisten und für eine Überschrift zu Entlassungen bei einem Paketdienstleister, die nicht von Fakten gedeckt gewesen sei. Insgesamt sprach der Presserat auf seinen Sitzungen in dieser Woche 14 Rügen aus.