Mit einer Feierstunde unter dem Motto „25 Jahre Stadtpatronat“ soll am 24. Mai in Rostock an einen Vertrag zwischen der Stadt und dem damaligen evangelischen Kirchenkreis Rostock zu den Patronatsverhältnissen von sechs kirchlichen Gebäuden erinnert werden. Am 22. Mai 2000 hatten unter anderem der damalige Oberbürgermeister Arno Pöker (SPD) und der Rostocker Landessuperintendent Matthias Kleiminger den Patronatsvertrag unterzeichnet, wie der evangelische Kirchenkreis Mecklenburg am Donnerstag mitteilte. Seither entrichte die Hanse- und Universitätsstadt für die Bauunterhaltung eine jährliche Pauschale für die ihrem Patronat unterliegenden kirchlichen Gebäude, hieß es.
„Dieses gemeinsame Zusammenspiel zur Unterhaltung gesellschaftlich und kirchlich bedeutsamer Gebäude ist Grund und Anlass, einmal innezuhalten und Dankbarkeit zum Ausdruck zu bringen“, sagte der evangelische Propst Dirk Fey (Rostock) laut Mitteilung. Deshalb lade der Ausschuss zur Vergabe des Stadtpatronats am 24. Mai (11 Uhr) zu der Feierstunde in den Gustav-Adolf-Saal der Petrikirche ein.
Seit dem Jahr 2000 stellte die Kommune laut Mitteilung für die Rostocker Kirchen St. Marien, St. Petri, St. Nikolai, Heiligen-Geist sowie die Rövershäger Kirche und das Gemeindehaus der örtlichen Kirche St. Jacobi in Rostock insgesamt rund 6,4 Millionen Euro bereit.
An der Bauunterhaltung seien auch andere Geldgeber beteiligt, sagte Propst Fey laut Mitteilung. Zu erwähnen seien kirchliche Mittel in Höhe von rund 4,3 Millionen Euro, Stiftungsgelder im Umfang von rund 3,1 Millionen Euro sowie weitere öffentliche Förderungen in Höhe von rund 7,4 Millionen Euro. Fey: „Dafür sind wir als Kirche sehr dankbar. Denn die Erhaltung der sakralen Bauten, die unsere Stadt prägen und auch Anziehungspunkt für Gäste sind, ist eine große Herausforderung, die nur gemeinschaftlich zu stemmen ist.“
Das Kirchenpatronat (lateinisch: ius patronatus), kurz auch Patronat genannt, ist die Schirmherrschaft eines Landes- oder Grundherrn (auch einer Gebietskörperschaft oder einer juristischen Person) über eine Kirche, die auf seinem Gebiet liegt. Grundinhalte des Patronats sind vor allem finanzielle Pflichten gegenüber der Kirche und zwar insbesondere die sogenannten Baulastverpflichtungen. Zudem gibt es damit verbundene Rechte des Patronatsherren.
Im städtischen Patronat standen den Angaben zufolge seit dem Erbvertrag zwischen den Herzögen von Mecklenburg und der Stadt Rostock vom 21. September 1573 „unzweifelhaft“ die Kirchen St. Jacobi, St. Nikolai, St. Petri und St. Marien. „Auch die Kirche Rövershagen stand laut Akten von alters her unter dem Patronat der Stadt Rostock. Im Jahre 1909 trat die Heiligen-Geist-Kirche als fünfte Hauptkirche hinzu“, informierte der Kirchenkreis Mecklenburg.